Die ersten kalten Nächte sind daAb wann muss die Heizung laufen? Experte erklärt wichtige Faustregel
Mit dem 22. September hält der Herbst offiziell Einzug!
Die ersten Blätter fallen, es wird deutlich früher dunkel und später hell. Und nach den ersten kühleren Nächten fragen sich viele: Ab wann sollte man eigentlich die Heizung anstellen?
Wann startet die Heizperiode? Wichtige Tipps für Eigentümer und Mieter
Frühestens Anfang Oktober werden in vielen Haushalten die Heizkörper angeschmissen. Doch ist das wirklich sinnvoll? Sollte man tatsächlich ein bestimmtes Datum als Richtwert für den Start der Heizperiode heranziehen oder doch lieber eine bestimmte Temperatur?
Im Video klären wir genau diese Fragen mit Jörg Schütz vom Fachverband Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik.
Fakt ist: Eine klar definierte Heizperiode gibt es nicht. Wer Eigentum hat, der ist in aller Regel sein eigener Herr in Sachen Heizung. Wer jedoch in einer Mietwohnung lebt, ist darauf angewiesen, dass der Vermieter die Heizung frühzeitig aus ihrem Sommerschlaf holt. In der Rechtssprechung finden sich einige Urteile, die den Zeitraum vom 1. Oktober bis Ende April als generelle Heizperiode bezeichnen. Und an dieser Zeitspanne orientieren sich die meisten Hausverwaltungen und Vermieter.
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Eure Meinung interessiert uns: Wann startet bei euch die Heizperiode? Stimmt ab!
Heizperiode sollte sich an den Innen- und Außentemperaturen orientieren
Ob man erst am 1. Oktober oder doch schon Ende September heizt, sollte laut Jörg Schütz allerdings nicht unbedingt vom Datum abhängig gemacht werden. Viel eher sollte man einen Blick auf die Temperatur werfen – und zwar auf die Innentemperatur. „Wenn ich mehrere Tage nicht über 18 oder 20 Grad komme, dann ist es auf jeden Fall erforderlich, dass die Heizung angestellt wird.“
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Für Mietwohnungen gilt: Liegt die Außentemperatur unter 16 Grad oder länger als zwei Tage unter 18 Grad, muss der Vermieter oder die Hausverwaltung die Heizung einschalten – und zwar unabhängig von der Jahreszeit. Das heißt, der Vermieter kann auch im Sommer dazu gezwungen sein, die Heizung einzuschalten, wenn das Wetter längere Zeit schlecht ist. Ob der Mieter den Regler in seiner Wohnung dann auch wirklich betätigt, ist ihm aber natürlich selbst überlassen.
Richtiges Heizen will gelernt sein!
Ist die Zeit tatsächlich reif und die Heizungen werden aufgedreht, sollte man die ein oder andere Regel beachten. Beispielsweise sollte die Heizung nicht voll aufgedreht, sprich auf fünf gestellt werden. „Ich stelle die Heizung auf drei, das gibt dann ungefähr eine Raumtemperatur von nicht 20 Grad“, erklärt der Experte. Würde man die Heizung auf höchster Stufe laufen lassen, würde der Raum auch nicht schneller warm, man würde jedoch überheizen und wichtige Ressourcen verschwenden.
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Weitere wichtige Fragen, wie zum Beispiel, welche Temperaturen für einzelne Räume angebracht ist und wie man am besten nachts oder in Abwesenheit heizen sollte, erklärt Jörg Schütz im Video oben.
Mein Vermieter verweigert mir die Heizung! Wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt?
Grundlage für die Bewertung, ob der Wohnraum ausreichend warm ist, stellt die DIN 4701 zur Berechnung des Wärmebedarfs dar. Demnach haben Mieter Anspruch auf eine 20 bis 22 Grad warme Wohnung – zumindest tagsüber.
Der Vermieter ist jedoch nicht verpflichtet, die Räume rund um die Uhr auf Mindesttemperatur zu beheizen. Zwischen 23 Uhr beziehungsweise null Uhr abends und sechs Uhr morgens dürfen die Raumtemperaturen die Richtwerte um bis zu drei Grad unterschreiten. In der Nacht ist laut Auskunft des Deutschen Mieterbundes (DMB) somit eine Innentemperatur von 18 Grad ausreichend. Diese sogenannte Nachtabsenkung soll Energie sparen.
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Werden die oben genannten Temperaturen in der Wohnung nicht erreicht, haben Verbraucher das Recht zur Mietminderung um zehn bis 20 Prozent. Fällt die Heizung in den Wintermonaten komplett aus, ist nach Ansicht des Landgerichts Hamburg sogar eine Mietminderung von 100 Prozent möglich (Urteil vom 15. Mai 1975, Az.: 7 O 80/74). Ein vollständiger Heizungsausfall im Januar war dem Berliner Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in der Vergangenheit hingegen nur eine Mietminderung von 50 Prozent wert (Urteil vom 05. Oktober 1984, Az.: 12 C 409/84).
Bei der Ermittlung der Innentemperaturen zählt immer der Wert, der in der Mitte des Raumes erreicht wird. Messungen am Boden oder unmittelbar neben dem Fenster sind unzulässig.
Mieter sollten jedoch nicht eigenmächtig die Miete kürzen, sondern zunächst Ihren Vermieter kontaktieren und ihm gegebenenfalls eine Frist setzen, bis zu welchem Termin der Mangel behoben sein sollte. „Setzen Sie eine kurze Frist für die Reparatur der Heizung, drei Tage reichen aus“, erklärte Rechtsanwältin Nicole Mutschke in einem vergangenen RTL-Interview. Außerdem sollte man alles in einem Protokoll festhalten, um gegebenenfalls etwas in der Hand zu haben, sollte der Vermieter seiner Pflicht nicht nachkommen. Reagiert der Vermieter nicht, können Mieter im Zweifel selber einen Notdienst anrufen.
Verwendete Quellen: eigene RTL-Recherche / Die Experteninterviews wurden bereits 2022 geführt.