Darf ich eigentlich in meiner gemieteten Wohnung rauchen? Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Das heißt, durch Standardklauseln im Mietvertrag oder auch in der Hausordnung wird der Vermieter das Rauchen nicht einfach verbieten dürfen. Solche Klauseln werden in aller Regel unwirksam. Anders sieht es aber aus mit Gemeinschaftsräumen, also zum Beispiel der Waschküche. Hier kann der Vermieter durchaus ein Rauchverbot festlegen.
Und darf ich eigentlich draußen auf meinem gemieteten Balkon rauchen? Auch ein gemieteter Balkon gehört ja zu meiner Mietsache und der vertragsgemäße Gebrauch umfasst daher auch hier das Rauchen. Aber natürlich kann es zu Konflikten mit den Nachbarn kommen, gerade zu Zeiten, in denen alle Nachbarn ihren Balkon gerne nutzen möchten. Deshalb gibt es gerichtliche Entscheidungen, die eine zeitliche Begrenzung des Rauchens vorsehen, insbesondere zu Essenszeiten oder nachts, wenn zum Beispiel der Rauch in das Schlafzimmer der Nachbarn ziehen könnte, kann eine zeitliche Begrenzung möglich sein.
Darf ein Vermieter mich eigentlich kündigen, wenn ich zu viel rauche? Eine Kündigung wird eher eine Ausnahme sein, denn Rauchen alleine reicht nicht. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an, aber es muss grundsätzlich eine Abmahnung vorher ausgesprochen werden und es muss eine erhebliche Beeinträchtigung der Nachbarn vorliegen. Bei völlig rücksichtslosem Verhalten, das zu einer Störung des Hausfriedens führt, kann aber sogar eine fristlose Kündigung möglich sein.
Muss ich denn beim Auszug Nikotinflecken oder Verfärbungen beseitigen? Es ist durchaus möglich, dass ich als Mieter für Nikotinschäden hafte, auch wenn es keine Renovierungspflicht im Vertrag gibt. Wenn nämlich die Nikotinschäden über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen, dann reicht es möglicherweise nicht mal aus, dass ich überstreiche, sondern es müssen spezielle Renovierungsmaßnahmen durchgeführt werden, wie das Aufbringen einer Isolierfarbe mit Nikotinsperre. Und diese Maßnahmen muss ich entweder selber durchführen oder bezahlen.
Zusammenfassend kann ich mir also zum Thema Rauchen in der Mietwohnung folgende vier Aspekte merken:
Erstens: Rauchen gehört grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Wohnung. Das kann mir also mein Vermieter nicht durch irgendwelche STANDARD-Klauseln im Vertrag verbieten.
Zweitens: Für einen Balkon gilt grundsätzlich dasselbe, den habe ich schließlich auch gemietet. Aber wenn ich meine Nachbarn massiv störe, dann kann es zu einer zeitlichen Beschränkung für das Rauchen kommen.
Drittens: Ich kann nicht einfach gekündigt werden, weil ich zu viel rauche. Man muss mich mindestens vorher abmahnen und es muss eine Störung meiner Nachbarn vorliegen.
Und viertens: Kommt es zu massiven Nikotinschäden an der Wohnung, dann muss ich renovieren, also diese Schäden beseitigen, auch wenn es vielleicht keine vertraglichen Renovierungspflichten gibt.