Wirklich alkoholfrei?: Versteckter Alkohol in Lebensmitteln – so erkennt ihr ihn!
Viele Lebensmittel enthalten versteckten Alkohol. Auch, wenn auf dem Etikett mit "alkoholfrei" geworben wird. Denn "alkoholfrei" bedeutet nicht, dass kein Alkohol enthalten ist oder bei der Herstellung kein Alkohol verwendet wurde. Selbst Produkte für Kinder machen da keine Ausnahme.
Im Supermarkt steckt in vielen Lebensmitteln Alkohol – oft gut versteckt im Kleingedruckten.
Statt „Alkohol“ steht da manchmal Ethanol oder E15 19 – sprich Benzylalkohol.
Erlaubt – ja. Aber ziemlich verwirrend, sagen Verbraucherschützer.
Denn es gibt viele Verbraucher, die uns diese Beschwerde melden, weil sie zum Beispiel aus religiösen Gründen auf Alkohol verzichten wollen, weil sie schwanger sind und deswegen keinen Alkohol zu sich nehmen wollen. Wenn ich auf der Verpackungsvorderseite schon klar erkennen könnte, hier ist Alkohol enthalten, dann ist es viel, viel einfacher für Verbraucher zu entscheiden Möchte ich dieses Produkt kaufen oder nicht!
Etwa so! Dieser Hinweis ist aber die absolute Ausnahme!
Wussten Sie, dass Brötchen und Backwaren Alkohol zugesetzt wird? Oder Süßigkeiten, die auch Kinder essen?
"Ich kann mir gar nicht vorstellen , dass da Alkohol drin ist."
"Aufklärung ist an der Stelle ein bisschen sehr nachlässig, gerade was Kinderprodukte oder Produkte für Kinder betrifft."
Man geht zwar davon aus, dass die Mengen an Alkohol, die dort enthalten sind, nicht gesundheitsschädlich sind, aber natürlich können sich schon Kinder früh an diesen Alkoholgeschmack gewöhnen. Aber es gibt ja Alkoholfreies für Kinder wie Malzbier und Malztrunk... wirklich ohne Alkohol? Dazu später. Zunächst klären wir die entscheidende Frage: Warum wird Lebensmitteln überhaupt Alkohol zugesetzt? Die Produkte schmecken dadurch intensiver und sie sind länger haltbar. Aber...
Der Alkohol ist eigentlich in keinem Produkt alternativlos. Es gibt genügend Möglichkeiten, die Produkte auch ohne Alkohol herzustellen. Für die Hersteller ist es sehr lukrativ, Alkohol einzusetzen, weil es sehr günstig ist .
Die günstige Zutat nutzen Hersteller auch, um Aromen in Lebensmitteln zu lösen, zum Beispiel in Marmeladen. Das Problem: Als Lösungsmittel für Aromen muss Alkohol gar nicht ausgewiesen werden.
Da haben wir von einigen Verbraucherinnen und Verbrauchern schon Beschwerden bekommen, dass das Lebensmittel nach Alkohol schmeckt, dass sie sicher sind. In den Aromen steckt Alkohol drin. Aber sie können es nirgends in der Zutatenliste erkennen. Und das ist natürlich nicht in Ordnung.
Aber legal. Die Regel gilt auch für unverpackte Lebensmittel. Ob Eis, Bäckereiprodukte oder das Essen im Restaurant... eine Kennzeichnung ist nicht nötig.
Kommen wir zu Bier und Malztrunk mit dem Label Alkoholfrei. Das stimmt so nicht, wie ein Blick auf die Rückseite zeigt. Bis zu 0,5 % Alkohol können drin sein. Trotzdem darf es als alkoholfrei beworben werden .
Früher konnten die Hersteller den Alkohol nicht komplett aus dem Bier entfernen. Und genau deshalb wird eine Restmenge von 0,5 VolumenProzent akzeptiert. Heutzutage sind aber viele Hersteller in der Lage, auch wirklich komplett alkoholfreies Bier herzustellen. Natürlich wäre es sinnvoller, langfristig den Begriff alkoholfrei für komplett alkoholfreie Biere durchzusetzen. Und auch der bei Kindern beliebte Malztrunk wird als alkoholfrei verkauft, obwohl auch er bis zu 0,5 % Alkohol enthalten kann. Es gibt aber auch schon Produkte auf dem Markt , die 0,0 VolumenProzent enthalten. Wenn ich meinem Kind einen Malztrunk geben möchte, dann solltet er auch wirklich keinen Alkohol enthalten, nämlich 0,0 %. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass so eine Gewöhnung an auch ein bisschen Alkohol dafür sorgen kann, dass Kinder später häufiger auch als Erwachsene Alkohol trinken möchten.
Also nur wo 0,0 % draufsteht, ist auch wirklich kein Alkohol drin.