Urteil am Bonner Landgericht„Spargelkönig“ muss drei Jahre in Haft

Vor dem Bonner Landgericht ist heute das Urteil gegen den sogenannten "Spargelkönig" Claus R. gefallen. Der durch den Spargelanbau bekannt gewordene Claus R. und seine Ehefrau sind wegen vorsätzlichen Bankrotts in 34 und veruntreuender Unterschlagung in zwei Fällen zu Freiheitsstrafen von drei Jahren beziehungsweise anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Auch die gemeinsame Tochter stand vor Gericht.

König muss blechen

Gemeinsam müssen die Eheleute rund 1,68 Millionen Euro zurückzahlen. Claus Ritter muss zusätzlich 1,3 Millionen Euro alleine zahlen. Das Verfahren gegen die mitangeklagte Tochter wurde gegen eine Zahlung von 5.000 Euro eingestellt.