Sparbuch des Kindes: Dürfen Eltern das Konto plündern?

Kinder haben manchmal ganz ordentliche Beträge auf Konten. Nicht selten gibt es Geldgeschenke von Oma und Opa zu Weihnachten oder zum Geburtstag. Doch dürfen Eltern über das Geld verfügen? Ein Oberlandesgericht sagt: Nein – außer in ganz bestimmten Fällen.
Wer kennt es nicht: Das Kind ist mal wieder aus den alten Klamotten heraus gewachsen und braucht neue. Wieso also nicht an das Sparbuch des Kindes gehen und davon die Kleidung bezahlen? Schließlich sind die Klamotten ja für das Kind.
Das geht aber nicht, lautet die Entscheidung des Oberlandesgericht Frankfurt (5 UF 53/15). Denn egal was mit dem Geld der Kinder gekauft wird: Eltern dürfen die Sparbücher ihrer minderjährigen Kinder nicht plündern.
Im konkreten Fall hatte eine Mutter 2.350 Euro von dem Konto ihres siebenjährigen Kindes geplündert. Die Großeltern des Kindes hatten das Sparbuch eingerichtet und 1.000 Euro eingezahlt. Weitere 1.350 kamen vom leiblichen Vater des Kindes dazu. Die damals allein sorgeberechtigte Mutter hatte das Geld abgehoben und davon angeblich ein Kinderbett, Bekleidung und weitere Gegenstände für das Kind gekauft.
Die Richter befanden, dass die Mutter solche Kosten aus eigenen Mitteln zahlen müsse. Das Geld sei nicht dazu da gewesen, die Unterhaltsleistungen der Eltern zu finanzieren. Deshalb ist die Mutter verpflichtet, dem Kind die knapp 2.400 Euro als Schadenersatz zurückzuzahlen.
Nur in ganz gewissen Ausnahmefällen ist es Eltern erlaubt, an das Geld ihrer Kinder zu gehen, stellte das Landgericht Coburg in einem anderen Fall fest. Zum Beispiel, wenn das minderjährige Kind nichts von der Existenz des Kontos wisse und die Einzahlung auch durch denjenigen erfolgte, welcher später über das Konto verfügt.