Das sollten Sie als Eltern unbedingt beachten
Kühnert fordert Mindestlohn für Ferienjobber - aber was gilt eigentlich für Schüler?

Ferienjobber müssen Regeln beachten – hier alles zum Gehalt, Arbeitszeiten & Co.
Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren dürfen weniger Geld bekommen, als die zwölf Euro Mindestlohn. Gleichzeitig genießen sie auch einen besonderen Schutz. Hier lesen Sie alles, zu beachten ist, wenn Ihr Kind einen Ferienjob annimmt.
Gleicher Lohn für die gleiche Tätigkeit

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Nicht ganz, Ferienjobber unter 18 Jahren müssen nicht den Mindestlohn bekommen. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert (34) findet das unfair: „Die 16-Jährige, die im Biergarten Bierkrüge an die Tische bringt, leistet die exakt gleich wertvolle Arbeit wie der 20-Jährige, der das tut“, sagte er der Stuttgarter Zeitung. Kühnert kämpft für den Mindestlohn, auch für minderjährige Ferienjobber. Bisher können Betriebe selbst entscheiden, wie viel Stundenlohn sie Schülerinnen und Schülern bezahlen.
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Mindestalter, Arbeitszeiten, Gehalt & Steuern
Mindestalter
Laut Handwerkskammer müssen Ferienjobber mindestens 15 Jahre alt sein. Es gibt aber auch Ausnahmen für Kinder zwischen 13 und 15, die dürfen dann maximal zwei Stunden am Tag ganz leichte Aufgaben übernehmen. Generell dürfen Schüler unter 18 mit Erlaubnis der Eltern in den Ferien 20 Arbeitstage im Jahr arbeiten.
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Arbeitszeiten
Schülerinnen und Schüler dürfen fünf Tage pro Woche, von 6 bis 20 Uhr, maximal acht Stunden arbeiten. Pro Woche nicht mehr als 40 Stunden. Wochenend-, Nachtarbeit und Überstunden sind nur in Ausnahmen, für 16-17-Jährige erlaubt. Wer zum Beispiel in einer Bäckerei arbeitet, darf dann auch nachts anfangen, weil es nicht anders möglich ist.
Gehalt & Steuern
Bis zu einem monatlichen Brutto von etwa 1.290 Euro wird keine Steuer fällig. Ferienjobber sind kurzfristig Beschäftigte und müssen deshalb auch keine Sozialabgaben bezahlen. Bedingung für Volljährige: Sie dürfen maximal 70 Tage im Jahr arbeiten.
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Ihre Meinung ist gefragt!
Hinweis: Die Ergebnisse der Umfrage sind nicht repräsentativ!
Arbeitsschutz, Urlaub & Versicherung

Arbeitsschutz
Gefährliche und schwere Arbeiten sind für Schüler tabu. Arbeit in Hitze, Kälte, Nässe, Staub oder Umgang mit schädlichen Stoffen und Arbeit im Akkord ist verboten. Grundsätzlich müssen Ferienjobber eine ausführliche Sicherheitseinweisung bekommen.
Urlaub & Versicherung
Auch Ferienjobber bekommen für jeden Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Sie werden über den Arbeitgeber unfallversichert.
(dbl)
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