Welche Regeln man beachten sollteSie wollen Ballone steigen lassen? Diese saftigen Strafen sind mehr als heiße Luft

Auf Hochzeiten oder Kindergeburtstagen ist es ein tolles Highlight: Ballons gen Himmel steigen lassen! Die bunten Luftballons sind dabei nicht nur schön anzusehen, sondern machen einfach allen Spaß - Kindern wie Erwachsenen. Doch Achtung! Wie so oft gibt es auch hier einiges zu beachten, damit Sie nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Sonst könnte der Spaß gegebenenfalls teuer werden…
Bis zu 1000 Euro kann ein Verstoß kosten
Viele bunte Ballons steigen auf einmal in die Luft - ein tolles Bild auf jedem Fest. Oder eine schöne Aktion für Kinder: Mit Botschaften versehene Ballons auf die Reise schicken und gespannt darauf warten, ob jemand die Kärtchen findet und antwortet. Doch aufgepasst, hier gibt es laut § 21 der Luftverkehrs-Ordnung Regeln zu beachten. Wer sich nicht an die Regeln hält, für den kann es teuer werden: Mit bis zu 1000 Euro kann ein Verstoß zu Buche schlagen.
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Diese Regeln gelten
Denn für Aufstiege von Kinder- oder Hochzeitsluftballons ist je nach Anzahl der Ballone und je nach Aufstiegsort die Einholung einer Flugverkehrskontrollfreigabe bei der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich, informiert die Deutsche Flugsicherung (DFS). Diese Freigabe benötigen Sie demnach grundsätzlich für folgende Ballonaufstiege:
in der unmittelbaren Umgebung beziehungsweise Kontrollzone von internationalen Verkehrsflughäfen, Regionalflughäfen und militärischen Flugplätzen
wenn Sie planen, mehr als 500 Ballone steigen zu lassen
Folgenden Auflagen gelten außerdem bei einer Freigabe:
die Ballone dürfen zum Beispiel nicht zu sogenannten Ballontrauben gebündelt werden
zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden
es dürfen keine harten Gegenstände wie Holz, Plastik, Metall, Wunderkerzen, Leuchtstäbe, Knicklichter oder LEDs in oder an den Ballonen befestigt werden – die Triebwerke von Flugzeugen könnten dadurch beschädigt werden
Aufstiege von Ballonen, die mit Leuchtpaste bearbeitet wurden, und fluoreszierende Ballonen sind laut DFS grundsätzlich erlaubt und unterliegen dabei den gleichen Kriterien wie Aufstiege von regulären Kinderballonen. Anträge können nur für Aufstiegsorte innerhalb Deutschlands gestellt werden und das auch nur online.
Himmelslaternen fast deutschlandweit verboten - nur selten Sondergenehmigungen
Der Aufstieg von Himmelslaternen ist aus Brandschutzgründen übrigens in allen Bundesländern grundsätzlich verboten. In Hamburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen sind theoretisch Ausnahmegenehmigungen möglich, die jedoch selten erteilt werden. Wurde eine solche erteilt, muss danach auch eine Freigabe durch die Flugsicherung eingeholt werden. Hintergrund der strengen Regeln sind zahlreiche Brände, die durch die in den 2000er-Jahren populär gewordenen Laternen verursacht wurden.
Eine solche Laterne wurde unter anderem für den verheerenden Brand im Krefelder Zoo, bei dem zahlreiche Tiere in den Flammen qualvoll verendeten, verantwortlich gemacht. Himmelslaternen ohne entsprechende Genehmigungen steigen zu lassen, kann ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro nach sich ziehen. (ija)