Berliner Gericht entscheidet

Hochschwangere lebendig verbrannt: Mörder von Maria P. (†19) soll abgeschoben werden

Kreuze, Blumen und Kerzen sind am 26.01.2015 in Berlin in einem Waldstück an der Bärenlauchstraße abgelegt worden. An dieser Stelle war eine Frau von Spaziergängern tot aufgefunden worden. Nach den bisherigen Ermittlungen wurde die schwangere Frau niedergestochen und dann noch lebend verbrannt. Die Polizei hat zwei Tatverdächtige festgenommen. Foto: Paul Zinken/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Maria P. wurde in einem Waldstück in Berlin von ihrem Ex-Freund und einem Komplizen ermordet.
dpa, Paul Zinken

Maria P. hoffte auf Versöhnung mit ihrem Ex-Freund, als er sie am Abend des 22. Januars 2015 abholte. Doch der hatte andere Pläne. Er brachte die hochschwangere 19-Jährige zusammen mit einem Freund in ein Waldstück in Berlin. Dort prügelten die beiden damals 21-Jährigen auf Maria P. ein, stachen ihr mit einem Messer in den Bauch, übergossen sie mit Benzin und verbrannten sie bei lebendigem Leibe. Beide Männer wurden nach der Tat zu langen Jugendstrafen verurteilt. Marias Ex-Freund, der auch der Vater des ungeborenen Kindes war, soll jetzt in die Türkei ausgewiesen werden.

Haupttäter ist türkischer Staatsbürger

Der Verurteilte wurde 1995 in Berlin geboren, ist aber türkischer Staatsbürger. Er hatte sich während der Schwangerschaft von Maria P. getrennt und wollte offenbar mit allen Mitteln verhindern, dass sie sein Kind zur Welt bringt. Der junge Mann sei vor der Tat „strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten und auch sonst nicht auffällig geworden“, erklärte die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung.

Er wurde im Februar 2016 zu 14 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Diese Haft sitzt er gerade in der Justizvollzugsanstalt Tegel ab. Voraussichtliches Strafende ist laut Staatsanwaltschaft der 21. Januar 2029. Im Juni 2018 beschloss das Berliner Landesamt für Bürger- und Organisationsangelegenheiten dann aber, den Mann auszuweisen. Gegen diese Entscheidung klagte Maria P.s Mörder aber.

Maria P.s Mörder will Deutschland nicht verlassen

Mitarbeiter der Gerichtsmedizin bringen am 23.01.2015 in Berlin in einem Waldstück an der Bärenlauchstraße eine Leiche zu ihrem Fahrzeug. Dort hatten am Morgen Spaziergänger die Leiche einer jungen Frau gefunden. Die Polizei geht von einem Gewaltverbrechen aus. Kriminaltechniker sind an der Fundstelle, die weiträumig abgesperrt wurde. Foto: Paul Zinken/dpa (zu dpa "Schwangere Frau in Berlin bei lebendigem Leib verbrannt" am 22.01.2015) +++(c) dpa - Bildfunk+++
Die 19-jährige Maria P. war im achten Monat schwanger, als sie umgebracht wurde.

Er wollte nicht in die Türkei abgeschoben werden, weil er in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Er könne auch nicht richtig türkisch, weil er zuhause vorwiegend Deutsch gesprochen habe, behauptete der Mann vor Gericht. Er habe außerdem keine Kontakte in die Türkei.

Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte seine Klage allerdings ab und verfügte, dass Maria P.s Mörder abgeschoben werden darf. Das Gericht befand, dass der junge Mann genug türkisch spreche, um in seinem Heimatland zurecht zu kommen. „Ihm sei es als ledige und kinderlose Person auch zumutbar, in die Türkei zu gehen, auch wenn er sein gesamtes bisheriges Leben außerhalb des Landes seiner Staatsangehörigkeit verbracht habe“, so die Staatsanwaltschaft.

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Gericht hält den Täter noch immer für gefährlich

Außerdem ist der Mann aus Sicht des Gerichtes immer noch gefährlich. Der Mord an seiner Ex-Freundin sei keine spontane Tat gewesen, sondern sie wurde verabredet und geplant. Besonders „perfide“ sei es, dass er die Liebe der 19-Jährigen ausgenutzt habe, um sie und auch den bereits lebensfähigen acht Monate alten Fötus zu töten.

Der Täter habe zwar angefangen, sich im Gefängnis Therapie-Angeboten zu öffnen. Ob er damit aber erfolgreich behandelt werden kann, sei unklar. Die Richter konnten daher nicht ausschließen, dass der junge Mann zum Widerholungstäter wird, darum müsse er Deutschland verlassen. Maria P.s Mörder kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen.