Kann man einen Ort einfach umbennen?Schleswig-Holstein: Ist der Ortsname „Negernbötel“ rassistisch?

28.05.2021, Schleswig-Holstein, Negernbötel: Das Ortsschild des Ortes Negernbötel im Landkreis Segeberg. Die Grüne Jugend Segeberg möchte den Namen des Dorfes ändern. Foto: Daniel Reinhardt/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Ortsschild Negernbötel
dan cul, dpa, Daniel Reinhardt

Auch hierzulande hatte spätestens die Ermordung des Afroamerikaners George Floyd vor rund einem Jahr Bestürzung, Diskussionen und Proteste ausgelöst – wie auch bei Lennart Stahl und Marlene Jakob. Die beiden sind Sprecher der Jungen Grünen und leben in Negernbötel. Das ist ein Ort im Landkreis Bad Segeberg, dessen Name schon seit einiger Zeit für viele Diskussionen unter den Bewohnern sorgt. Denn: In Negernbötel steckt das N-Wort. Jetzt wollen die Jungen Grünen zu einer drastischen Maßnahme greifen.

Näherbötel statt Negernbötel

Da der Wortursprung von Negernbötel kein rassistischer ist, sondern auf Plattdeutsch „Näher zur Siedlung“ bedeutet, haben die meisten Bewohner des Dorfes kein Verständnis für den Vorschlag der Jungen Grünen. Doch Lennart Stahl und Marlene Jakob sagen gegenüber den Kieler Nachrichten, dass sie zwar Verständnis dafür hätten, dass die Bewohner ihre Tradition schützen wollen würden, aber schließlich sei Plattdeutsch nicht sehr weit verbreitet. Deshalb würden die meisten mit dem Ortsnamen etwas anderes verbinden, so die beiden Grünen-Sprecher. Aus diesem Grund fordern die beiden politischen Vertreter eine Umbenennung. Der Vorschlag: „Näherbötel“.

Gegenüber RTL wollten sich weder die Jungen Grünen noch der Bürgermeister zu dem Thema äußern.

Umbenennung schwierig

Auch der Landkreis Bad Segeberg hat unsere Anfragen schriftlich abgelehnt. Dennoch hieß es gegenüber der Kieler Nachrichten, dass es generell möglich sei, eine Gemeinde umzubenennen, der Kreis aber niemanden dazu zwingen könne. Es läge keine rechtliche Handhabe vor, so eine Mitarbeiterin des Landkreises. Nur ein Beschluss der Gemeindevertretung kann mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Gemeindevertreter eine solche Umbenennung beschließen. (srö)