Mehr Freiheiten durch 3G-Regelung in Schleswig-Holstein
"Endlich wieder Geld verdienen" - Clubbetreiber in Feierlaune
Volle Discos und Hallen ohne Maskenpflicht
Endlich wieder in Clubs tanzen und feiern, als ob es Corona nie gegeben hätte. Für viele ist das noch unvorstellbar. Ab dem 20. September soll aber nun in Schleswig-Holstein die 3G-Regel gelten. Das bedeutet, die Corona-Beschränkungen für Geimpfte, Genesene oder Getestete fallen im nördlichsten Bundesland weitestgehend weg. „Gerade wir als Clubbetreiber, wir werden die Chance jetzt nutzen und endlich wieder Geld verdienen", sagt Joey Claußen. Er betreibt den Club Joy in Henstedt-Ulzburg.
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Tanzen ohne Maske - wie früher
Ein wichtiger Schritt für Joey Claußen – tatsächlich kann hier ohne Maske getanzt werden. "Wir sind immer noch in einer Pandemie. Das heißt, wir haben eine sehr variable Entwicklung und wir wissen eigentlich, wenn wir mal ganz ehrlich sind, alle nicht, wo das Boot hier noch hinsteuert. Dennoch sollten wir den Moment jetzt mitnehmen.“ Im Nachbarbundesland Hamburg sind die Regeln dagegen noch strenger. "Warum soll ich meinen Club aufmachen, wenn ich nur 150 Leute mit Maske reinlassen kann. Das ist für uns defizitär", erklärt Felix Stockmar, Vorstand vom Clubkombinat in Hamburg.
Kurs: Normalität
Schleswig-Holsten geht also mehr auf Kurs Normalität. Aber nicht jeder Schleswig-Holsteiner kann diese Entwicklung nachvollziehen. „Ich finde das ist der Schritt in die völlig falsche Richtung“, äußert eine Passantin in Kiel einer RTL Nord-Reporterin gegenüber. „Wir müssen uns noch mehr schützen. Ich arbeite viel mit Krebspatienten, ich bin geimpft, aber ich kann es ja trotzdem übertragen.“ Der Virologe Prof. Helmut Fickenscher rät auch zur Vorsicht: „Die neuen Beschlüsse setzten natürlich voraus, dass man sich im Allgemeinen umsichtig benimmt und eben engen Kontakt möglichst vermeidet.“
Maskenpflicht im Nahverkehr und Einzelhandel bleibt
Schleswig-Holsteins Landesregierung hat die neue Regelung am Dienstag angekündigt. So soll die Maskenpflicht bei Veranstaltungen, im Sport und der Gastronomie enden. Auch werden Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben. Wo die Einhaltung der 3G-Regel nicht praktikabel überprüft werden kann, bleibt es bei den bestehenden Regeln, etwa im Einzelhandel oder im öffentlichen Nahverkehr.
Ampelsystem statt Inzidenz
- Bei Rot können Organisatoren selbst entscheiden: Entweder gilt 3G, plus Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkung oder es gilt 2G, das heißt, Zutritt haben dann nur Geimpfte und Genesene ohne weiteren Auflagen.
- Bei Gelb gilt, überall dort, wo die 3G-Regeln eingehalten werden können, entfallen die Corona-Auflagen wie Kapazitätsbeschränkungen und Maskenpflicht.
- Wenn die Ampel auf Grün springen sollte, gibt es keinerlei Grundrechtseinschränkungen mehr.
Hierbei wird nicht mehr nur die Inzidenz als Richtwert genommen, sondern auch darauf geschaut, wie viele Menschen in Krankenhäusern neu aufgenommen worden sind. "Eine sehr vernünftige Entscheidung“, so Virologe Fickenscher. Bewertungen durch entsprechende Gremien seien besser als die Abhängigkeit von Messwerten, wie den reinen Inzidenzzahlen. (dpa/nid)