Staatsanwaltschaft Rüsselsheim ermittelt
Jungen (1) fällt in Teich und stirbt: Haben zwei Betreuer ihre Aufsichtspflicht verletzt?

Drama in Rüsselsheim! Bei einem Ausflug mit zwei Betreuern in den Stadtpark, ist ein einjähriger Junge in einen Teich gefallen und blieb zu lange unter Wasser. Zwei Tage später starb das Kind in einem Krankenhaus an den Folgen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Haben die Betreuer ihre Aufsichtspflicht verletzt?
Rüsselsheim: Kind (†1) tot nach Unfall an Teich im Stadtpark
Laut „Darmstädter Echo“ nahm die Mutter zum Unfallzeitpunkt an einem Deutsch-Sprachkurs teil. Zusätzlich dazu bietet die Schule angeblich Kinderbetreuung an. Der verunglückte Junge soll deswegen mit sieben weiteren Kindern von Kursteilnehmern und zwei Aufsichtspersonen im Stadtpark unterwegs gewesen sein, berichtet „T-Online“.
Die Gruppe habe nach Berichten des „Darmstädter Echo“ einen Stopp am Spielplatz nahe eines Teichs eingelegt. Hier sei der Junge dann hineingefallen. Notärzte hätten noch versucht, das Kind zu reanimieren. Doch zwei Tage später, am 8. Oktober, verstarb der Junge wohl in einer Mannheimer Klinik.
Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt wegen fahrlässiger Tötung
Der Unfallhergang ist noch unklar. Laut „Darmstädter Echo“ wird gegen die beiden Betreuer wegen eines Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt: „Insbesondere soll bei den Ermittlungen geklärt werden, ob eine etwaige Aufsichtspflicht verletzt wurde“, erklärte die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegenüber dem „Darmstädter Echo“. Es sollen noch Zeugen zu dem Vorfall vernommen werden.
Der Vorsitzende des Sprachvereins teilte der Zeitung mit, dass die Betreuer unter Schock stünden. Sie seien nicht ansprechbar und befände sich in ärztlicher Betreuung. (jmu)