Staatsanwaltschaft Rüsselsheim ermittelt

Jungen (1) fällt in Teich und stirbt: Haben zwei Betreuer ihre Aufsichtspflicht verletzt?

 Motorrad und drei Autos bei Unfall auf A7 verwickelt, Drei Autos und ein Motorrad verunfallen am 01.07.2019 auf der A7 bei Heidenheim. Ein Rettungshubschrauber brachte einen Verletzten in die Klinik. Die Autobahn musste voll gesperrt werden. Heidenheim an der Brenz Baden-Württemberg Deutschland Heidenheim an der Brenz *** Motorcycle and three cars involved in an accident on the A7, three cars and one motorcycle involved in an accident on the A7 on 01 07 2019 on the A7 near Heidenheim A rescue helicopter brought an injured person to the clinic The motorway had to be fully closed Heidenheim an der Brenz Baden Württemberg Germany Heidenheim an der Brenz Copyright: xxonw-images.de/DennisxStraubx
Krankenwagen und Blaulicht (Symbolbild).
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Drama in Rüsselsheim! Bei einem Ausflug mit zwei Betreuern in den Stadtpark, ist ein einjähriger Junge in einen Teich gefallen und blieb zu lange unter Wasser. Zwei Tage später starb das Kind in einem Krankenhaus an den Folgen. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Haben die Betreuer ihre Aufsichtspflicht verletzt?

Rüsselsheim: Kind (†1) tot nach Unfall an Teich im Stadtpark

Laut „Darmstädter Echo“ nahm die Mutter zum Unfallzeitpunkt an einem Deutsch-Sprachkurs teil. Zusätzlich dazu bietet die Schule angeblich Kinderbetreuung an. Der verunglückte Junge soll deswegen mit sieben weiteren Kindern von Kursteilnehmern und zwei Aufsichtspersonen im Stadtpark unterwegs gewesen sein, berichtet „T-Online“.

Die Gruppe habe nach Berichten des „Darmstädter Echo“ einen Stopp am Spielplatz nahe eines Teichs eingelegt. Hier sei der Junge dann hineingefallen. Notärzte hätten noch versucht, das Kind zu reanimieren. Doch zwei Tage später, am 8. Oktober, verstarb der Junge wohl in einer Mannheimer Klinik.

Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Der Unfallhergang ist noch unklar. Laut „Darmstädter Echo“ wird gegen die beiden Betreuer wegen eines Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt: „Insbesondere soll bei den Ermittlungen geklärt werden, ob eine etwaige Aufsichtspflicht verletzt wurde“, erklärte die Staatsanwaltschaft Darmstadt gegenüber dem „Darmstädter Echo“. Es sollen noch Zeugen zu dem Vorfall vernommen werden.

Der Vorsitzende des Sprachvereins teilte der Zeitung mit, dass die Betreuer unter Schock stünden. Sie seien nicht ansprechbar und befände sich in ärztlicher Betreuung. (jmu)