Deutsche Rentenversicherung
Erwerbsminderungsrente statt Einkommen: Wann sie fällig wird und wieviel Geld es gibt

Fast zwei Millionen Deutsche erhalten eine Erwerbsminderungsrente. Wer sie statt eines Einkommens erhält und wie hoch die Spezial-Rente ausfällt.
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Drei Voraussetzungen für Erwerbsminderungsrente
Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, erhält eine Erwerbsminderungsrente. Laut der Deutschen Rentenversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie müssen mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein (die sogenannte allgemeine Wartezeit).
Sie müssen grundsätzlich in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt haben. Zum Beispiel während einer versicherten Beschäftigung.
Sie dürfen noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Neben den drei Voraussetzungen gilt außerdem der Grundsatz: „Reha vor Rente“.
„Reha vor Rente“
Es wird dann geprüft, ob die Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder hergestellt werden kann. Das bedeutet: Gibt es überhaupt die Möglichkeit, fit für den Job zu werden?
Unterstützung gibt es vom zuständigen Rentenversicherungsträger. Der trägt auch die Kosten zum Beispiel für die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Weitere Infos gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung unter der Hotline 0800 1000 4800. Ein persönlicher Reha-Berater kümmert sich um die weiteren Schritte.
Ist keine Reha möglich, wird vom Ärztliche Dienst der Deutschen Rentenversicherung beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang noch gearbeitet werden kann. Das muss nicht nur im erlernten oder bereits ausgeübten Beruf sein. Von diesem Leistungsvermögen hängt ab, ob jemand für eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung in Frage kommt.
Erwerbsfähigkeit | Rentenanspruch |
---|---|
unter 3 Stunden täglich | volle Rente |
3 bis unter 6 Stunden täglich | halbe Rente (bei Arbeitslosigkeit: volle Rente) |
6 Stunden oder mehr täglich | keine Rente |
So viel Geld gibt es als Erwerbsminderungsrente
Die Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung wird berechnet, indem die persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert multipliziert werden.
Der Rentenartfaktor für die Rente wegen voller Erwerbsminderung beträgt 1,0.
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So hoch ist die Rente bei voller Erwerbsminderung in den alten Bundesländern:
Versicherungsjahre | Unterdurchschnittlicher Verdienst | Durchschnittlicher Verdienst | Überdurchschnittlicher Verdienst |
---|---|---|---|
25 | 630,35 Euro | 900,50 Euro | 1.170,65 Euro |
30 | 756,42 Euro | 1.080,60 Euro | 1.404,78 Euro |
35 | 882,49 Euro | 1.260,70 Euro | 1.638,91 Euro |
40 | 1.008,56 Euro | 1.440,80 Euro | 1.873,04 Euro |
45 | 1.134,63 Euro | 1.620,90 Euro | 2.107,17 Euro |
So hoch ist die Erwerbsunfähigkeitsrente in den neuen Bundesländern:
Versicherungsjahre | Unterdurchschnittlicher Verdienst | Durchschnittlicher Verdienst | Überdurchschnittlicher Verdienst |
---|---|---|---|
25 | 621,60 Euro | 888 Euro | 1.154,40 Euro |
30 | 745,92 Euro | 1.065,60 Euro | 1.385,28 Euro |
35 | 870,24 Euro | 1.243,20 Euro | 1.616,16 Euro |
40 | 994,53 Euro | 1.420,80 Euro | 1.847,04 Euro |
45 | 1.118,88 Euro | 1.598,40 Euro | 2.077,92 Euro |
Wer voll erwerbsunfähig ist, darf seit dem 1. Januar 2023 bis zu 17.823,75 Euro hinzuverdienen.
Aber Achtung: Die Rentenversicherung prüft regelmäßig, ob man tatsächlich nicht mehr arbeitsfähig ist.