Wie wird das erst in diesem Jahr?

Rechnung nicht bezahlt! Bereits 2021 schnellte die Zahl der Strom- und Gassperrungen in die Höhe

Heizkörper vor weißer Wand mit rotem Pfeil und Eurozeichen, Symbolfoto steigende Gaspreise
Die Zahl der Gassperrungen erhöhte sich bereits im vergangenen Jahr um rund 12 Prozent auf rund 27 000.
R3829 Christian Ohde, Christian Ohde / CHROMORANGE, dpa

Es ist das Horrorszenario von Millionen Menschen in Deutschland für den kommenden Winter: Wer die Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlt und auf Mahnungen nicht reagiert, dem kann der Versorger den Anschluss sperren. Nach einem deutlichen Rückgang im Corona-Jahr 2020 stieg die Zahl der Sperrungen bereits 2021 wieder an. Wie soll das bloß weitergehen?

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Zahl der Gassperrungen erhöhte sich um 12 Prozent - für 2022 noch keine Zahlen

Im vergangenen Jahr erhöhte sich die Zahl der Stromsperrungen in Deutschland um gut zwei Prozent auf rund 235 000, wie aus Zahlen für den neuen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen. Die Zahl der Gassperrungen stieg dabei sogar um gut 12 Prozent auf rund 27 000. Damit waren etwa 0,4 Prozent aller Stromkunden und rund 0,2 Prozent aller Gaskunden in Deutschland von Lieferstopps betroffen.

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Für 2022 liegen nach Angaben der Behörden noch keine Daten vor. Der Anstieg der Energiekosten im Jahr 2022 könne allerdings dazu führen, dass mehr Strom- und Gaskunden mit ihren Strom- und Gasrechnungen in Zahlungsverzug geraten. Dies könne letztlich zu einem Anstieg der Sperrungen führen, hieß es.

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Nachgeholte Sperrungen aus dem Jahr 2020

Der Anstieg im vergangenen Jahr ist demnach teilweise auf nachgeholte Sperrungen aus dem Jahr 2020 zurückzuführen. Durch Corona in finanzielle Nöte geratene Bürger hatten im ersten Corona-Jahr zeitweise ein sogenanntes Leistungsverweigerungsrecht. Ihnen mussten Zahlungen für Strom und andere Leistungen der Daseinsvorsorge gestundet werden. Ein Großteil der Lieferanten verzichtete zudem freiwillig auf Sperrungen ihrer Kunden. Auch im Jahr 2021 hat rund die Hälfte der von der Bundesnetzagentur befragten Strom- und Gaslieferanten auf eine Sperrung freiwillig verzichtet.

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Strenge Vorgaben für Sperrungen

Für die Sperrung von Strom und Gas gelten strenge Vorgaben. In der Grundversorgung darf eine Sperrung erst bei einem Zahlungsverzug von zwei Monatsabschlägen und mindestens 100 Euro durchgeführt werden. Wenn kein Monatsabschlag vereinbart ist, muss der Zahlungsverzug mindestens ein Sechstel des voraussichtlichen Jahresbetrags ausmachen. Dies gilt nunmehr auch im Gasbereich, in dem es bisher keine Untergrenze gab.

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Sperrung frühestens vier Wochen nach Androhung

Zahlt ein Kunde eine fällige Forderung seines Lieferanten nicht, erhält er zunächst eine kostenpflichtige Mahnung. Eine Unterbrechung der Energieversorgung wird frühestens vier Wochen nach der Sperrandrohung durchgeführt. Das konkrete Datum der Sperrung muss dem Kunden acht Werktage im Voraus angekündigt werden. Eine Sperrung ist nicht zulässig, wenn sie unverhältnismäßig ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn dadurch eine konkrete Gefahr für Leib oder Leben der dadurch Betroffenen besteht. Im vergangenen Jahr erhielten rund 4 Millionen Stromkunden und etwa eine Million Gaskunden eine Sperrandrohung.

Den Monitoringbericht 2021 wollen die Behörden Ende November veröffentlichen. (dpa/ija)