Supermärkte, Bäckereien, ClubsÖffnungszeiten am Reformationstag und Allerheiligen - DAS gilt in eurem Bundesland

breads are seen in front of Baeckerei Hinkel, a bakery in Duesseldorf, Germany on April 14, 2022 as inflation rate hits at 7,3 % in March 2022 (Photo by Ying Tang/NurPhoto)
Frische Brötchen am Feiertag? Kein Problem. Aber zu welcher Zeit?
NurPhoto | Ying Tang, picture alliance

Es ist eine kurze Woche. Zumindest für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer. Denn mit dem Reformationstag (31. Oktober) und Allerheiligen (1. November) haben wir gleich zwei Feiertage. Die gesetzlichen gelten allerdings in unterschiedlichen Bundesländern – nicht bundesweit. Wann und wo haben dann überhaupt noch Supermärkte geöffnet, wo bekomme ich frische Brötchen? Ein Überblick.

In welchen Bundesländern gilt welcher Feiertag?

Der 31. Oktober (Reformationstag) ist in diesen Bundesländern ein Feiertag:

  • Brandenburg

  • Bremen

  • Hamburg

  • Niedersachsen

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Sachsen

  • Sachsen-Anhalt

  • Schleswig-Holstein

  • Thüringen

Und hier ist der 1. November (Allerheiligen) ein Feiertag:

  • Baden-Württemberg

  • Bayern

  • Nordrhein-Westfalen

  • Rheinland-Pfalz

  • Saarland

In zwei Bundesländern ist dies eine ganz normale Woche: In Berlin und Hessen ist weder der 31. Oktober, noch der 1. November ein Feiertag.

Lese-Tipp: Süßes, sonst gibt's Saures: Diese Halloween-Streiche können richtig Ärger einbringen

Der Einkauf sollte vor dem Feiertag erledigt werden

Mal eben in den Supermarkt springen oder ein paar neue Anziehsachen shoppen? Das geht an beiden Feiertagen nicht! Supermärkte, Discounter, Klamottengeschäfte, Friseursalons, Nagelstudios und andere Geschäfte haben dicht.

Am 31. Oktober sind die Geschäfte in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen geschlossen. Am 1. November in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Es gibt aber Ausnahmen: In einigen Städten können Geschäfte an Bahnhöfen oder Flughäfen trotz Feiertag öffnen.

Lese-Tipp: Halloween-Kostüm selber machen: Für diese Outfits habt ihr schon alles zu Hause!

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Im Video: Welche Aufbackbrötchen laut Öko-Test punkten können

Bekommen wir am Feiertag frische Brötchen?

Ein schönes Feiertagsfrühstück, der Duft von frisch gebackenen Brötchen. Perfekt an einem freien Tag. Wenn ihr die Brötchen in der Bäckerei kaufen möchtet, könnt ihr aber unter Umständen nicht ganz so lange ausschlafen.

So dürfen die Bäckereien in den Bundesländern öffnen, in denen der 31. Oktober ein Feiertag ist:

  • In Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen dürfen Bäckereien für höchstens fünf Stunden geöffnet haben.

  • In Bremen dürfen Bäckereien für die Dauer von drei Stunden öffnen.

  • In Sachsen dürfen Bäckereien am Reformationstag gar nicht öffnen

So dürfen die Bäckereien in den Bundesländern öffnen, in denen der 1. November ein Feiertag ist:

  • In Baden-Württemberg und Bayern dürfen Bäckereien maximal drei Stunden öffnen.

  • In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland dürfen Bäckereien bis zu fünf Stunden lang öffnen.

Für alle Bäckereien gilt: Von wann bis wann sie jeweils öffnen, können sie selbst bestimmen. Die genauen Öffnungszeiten eurer Lieblingsbäckerei solltet ihr also am besten vorher herausfinden.

Lese-Tipp: Rezept aus nur drei Zutaten – Brötchen ganz einfach selber backen

Gastronomiebetriebe haben geöffnet

Keine Lust, am Feiertag zu kochen? Oder doch nichts mehr im Kühlschrank? Auswärts essen ist an beiden Feiertagen kein Problem, Cafés und Restaurants haben in der Regel geöffnet. Wenn ihr euch nicht sicher seid, ob das Restaurant eurer Wahl vielleicht doch einen freien Tag einlegt, checkt am besten vorher die Internet- oder Social-Media-Seite für aktuelle Infos. Oder greift zum Hörer und ruft an – damit ihr auch sicher nicht vor geschlossener Tür steht.

Lese-Tipp: Ungeheuer lecker! Finger-Food-Rezepte für Halloween

Feiern erlaubt – aber mit Einschränkung!

Wenn schonmal frei ist, bietet es sich doch an, eine Runde feiern zu gehen. Das steckt ja schließlich schon im Wort „Feiertag“. Die gute Nachricht: Das geht, Clubs und Bars dürfen öffnen. Allerdings gilt der 1. November als stiller Feiertag, es herrscht Tanzverbot.

Zu diesen Zeiten gilt das Tanzverbot am 1. November (Allerheiligen):

  • Baden-Württemberg: drei bis 24 Uhr

  • Bayern: zwei bis 24 Uhr

  • Nordrhein-Westfalen: fünf bis 18 Uhr

  • Rheinland-Pfalz: drei bis 24 Uhr

  • Saarland: vier bis 24 Uhr

Das bedeutet, dass die Musik dieser bestimmten Zeit leiser gedreht, die Tanzfläche geräumt werden muss. Aber das muss uns ja nicht davon abhalten, die Halloween-Nacht durchzumachen.