Wenn plötzlich die Blase drückt und der Bauch grummelt

Lassen Sie mich rein, ich muss mal! Gibt es tatsächlich ein Notdurft-Gesetz?

Dringend müssen, bloß wohin? Männer haben da zwar einen Vorteil - aber muss nicht sein!
Dringend müssen, bloß wohin? Männer haben da zwar einen Vorteil - aber muss nicht sein!
Thomas Trutschel, picture alliance, photothek

von Ingo Jacobs

Wer öfter in fremden Orten oder Städten unterwegs ist, kennt das Problem: Plötzlich drückt die Blase dolle oder die Verdauung meldet sich vehement zu Wort. Öffentliche Toiletten sind in Deutschland ja eher rar - vor allem für Frauen oft ein echtes Problem. Müssen Geschäfte und Gastronomen einen gesetzlich geregelten Zugang zur Toilette gewähren? Wir haben eine Anwältin gefragt.

Notdurftrecht einfordern? Keine gute Idee!

Die Blase drückt, der Bauch grummelt dolle - und das in der Fremde! Immer wieder hört man, dass der Betroffene dann das Recht habe, auch öffentlich zugängliche Orte mit Toilette zu besuchen, um das Problem zu lösen. Dazu gehören unter anderem Geschäfte, Kneipen, Cafés, Bars und Restaurants. Sogar in Wohnungen müsse man gelassen werden, wenn es mal ganz dringend wird, behaupten manche. Gibt es ein solches Notdurft-Gesetz tatsächlich?

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"Bei jemand zu klingeln und ein Notdurftrecht einzufordern, ist keine gute Idee", stellt Rechtsanwältin Nicole Mutschke auf RTL-Anfrage klar. "Ein solches Recht gibt es nicht und niemand muss Sie die Toilette in seiner Wohnung nutzen lassen." Gleiches gilt auch für öffentlich zugängliche Orte wie Kneipen, Cafés, Bars und Restaurants. "Rechtlich ist klar, dass Kneipen und Restaurants ihr Hausrecht nutzen können, um die Nutzung von Toiletten durch Nicht-Gäste zu untersagen", erklärt uns die Anwältin.

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Mit Kindern auf öffentlichen Toiletten Wohin geht Papa mit dem Kind?
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Gericht entscheidet: Kommune muss keine Toiletten zur Verfügung stellen

Den Kommunen in Deutschland ist das Problem durchaus bewusst. Niemand will Schmuddelecken, in denen es nach Pissoir riecht - oder noch schlimmer. Auf der anderen Seite ist die Installation und Wartung von öffentlichen Toiletten teuer, oft fehlen geeignete Standorte, dann werden sie Ziel von Vandalismus und sind generell unbeliebt, weil nicht besonders sauber.

Verpflichtet sind die Kommunen dazu nicht, wie zum Beispiel ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen im Dezember 2017 klarstellte. Ein Mann in Essen hatte geklagt, weil er wegen einer Erkrankung auf mehr öffentliche Toiletten in der Stadt angewiesen sei.

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Unbedingt rechtzeitig nach Toilette umsehen

Rechtsanwältin Nicole Mutschke
Fachanwältin Nicole Mutschke: "Bei jemand zu klingeln und ein Notdurftrecht einzufordern, ist keine gute Idee."
Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Auch eine Klage gegen das Unternehmen Sanifair auf kostenfreie Nutzung der Toiletten an Autobahnraststätten war erfolglos. "Der Kläger wurde hier auf kostenlose öffentliche Toiletten verwiesen, die auch an Autobahnen verfügbar wären", erklärt Mutschke uns. Im Fall der Fälle wird man also auch für die Toilettennutzung zahlen müssen, wenn keine kostenlose öffentliche Toilette zu finden ist. Touristen rät die Anwältin: "Man sollte sich also unbedingt rechtzeitig nach einer Toilette umsehen."

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Denn Verordnungen regeln meist sehr genau, dass das Verrichten der Notdurft auf Verkehrsflächen und Anlagen von Städten und Gemeinden untersagt sei, so Mutschke. "Zusätzlich kann auch noch der Straf- oder Ordnungswidrigkeitstatbestand der Erregung öffentlichen Ärgernisses oder zumindest der Belästigung der Allgemeinheit erfüllt werden", führt sie weiter aus. "Es kann danach also durchaus teuer werden."

„Nette Toilette“ und Co. wollen das Problem lösen

Viele Kommunen versuchen die Lage trotzdem zu verbessern, suchen die Kooperation mit Läden und der Gastronomie, die sich auf dann auf einer eigenen Website lokalisieren lassen. Initiativen wie die „Nette Toilette“ versuchen das Gleiche: Die Stadt oder Gemeinde spart Geld, der Gastronom erhält finanzielle Unterstützung und kann so Neukunden gewinnen und die Bürger bekommen saubere, öffentlich zugängliche Toiletten.

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