Hier kann die Notdurft teuer werden ...

Stau auf der Autobahn und einer muss mal? Was erlaubt ist, was nicht

Stau auf einer Autobahn wegen Vollsperrung, Symbolfoto *** Jammed on a Highway due Vollsperrung Symbolic image Copyright: xBenjaminxHorn/xEibner-Pressefotox EP_bhorn
Stau-Alaaaarm! An den Sommerferien-Wochenenden gibt es jede Menge Verkehr auf den Autobahnen
imago stock&people, imago/Eibner, Benjamin Horn/ Eibner-Pressefoto

Was tun, wenn auf dem Weg ans Wasser einer Wasser lassen muss?
Endlich Ferien! Doch wer mit dem Auto in den Urlaub in Richtung Berge oder Meer fährt, muss sich mitunter auf stockenden Verkehr, Baustellen oder sogar zähe Vollsperrungen einstellen. Was tun, wenn genau dann Fahrer oder Mitfahrer dringend mal müssen, die nächste Raststätte aber noch in weiter Ferne liegt? Wir erklären, was erlaubt ist, was nicht.

Schnell am Straßenrand erleichtern? Das ist aus diesem Grund verboten!

Viele haben es vermutlich schon mal im Notfall gemacht und sind in die Böschung verschwunden, wenn es einfach nicht mehr anders ging. Aber eigentlich gilt: Im Stau das eigene Auto zu verlassen, um sich zu erleichtern, ist verboten! Wer es dennoch tut, muss mit einem Verwarnungsgeld und sogar einem Punkt in Flensburg rechnen.

Zwar ist Wildpinkeln in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt, das Verwarnungsgeld wird aber aus einem anderen Grund fällig. „Das Betreten von Autobahnen ist generell verboten. Die Straßenverkehrsordnung macht hier keinerlei Ausnahmen“, erklärte Verkehrsexperte Achmed Leser vom TÜV Thüringen bereits im Jahr 2018 der Deutschen Presse-Agentur.

Da macht es übrigens keinen Unterschied, ob ihr euch nur die Beine vertreten wollt oder euch tatsächlich erleichtern müsst.

Lese-Tipp: TikToker warnt: Darum solltet ihr nie mit voller Blase ins Auto steigen!

Im Video: Darf ich eigentlich mit Flipflops Auto fahren?

Aussteigen auf der Autobahn verboten: Eine Ausnahme gibt es!

Die einzige Ausnahme gebe es dem Experten zufolge bei einer Fahrzeugpanne. Hier sollte man in jedem Fall das Auto verlassen, alle erforderliche Maßnahmen treffen und möglichst hinter der Leitplanke Schutz suchen.

Wer sein Fahrzeug im Stau stehen lässt, um auszutreten, behindert den Nachfolgeverkehr, sollte sich dieser in der Zwischenzeit wieder in Bewegung setzen. Das kann als Halten auf der Autobahn gewertet werden und dann auch mehr als zehn Euro kosten, wie der ADAC bestätigt.

Dauert das spontane Entfernen vom Fahrzeug nämlich länger als drei Minuten, kann dies laut Bußgeldkatalog als „Parken auf der Autobahn“ und damit als eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gewertet werden.

Lese-Tipp: Essen im Möbelhaus! Hier könnt ihr auf dem Weg in den Urlaub sparen

„Es lässt sich also festhalten, dass das Parken auf der Autobahn sowie auf dem dortigen Seitenstreifen grundsätzlich untersagt ist und gemäß Bußgeldkatalog als Ordnungswidrigkeit zu ahnden ist. Der Verkehrssünder droht für einen solchen Parkverstoß ein Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg“, heißt es auf der Website Bussgeld-info.de. Dabei beläuft sich das Bußgeld auf 70 Euro.

Liegt eine Gefährdung vor, müssen Autofahrer 80 Euro blechen. Sollte durch das Parken ein Unfall verursacht werden, gibt der Bußgeldkatalog eine Summe von 105 Euro an.

Laut ADAC ist die Polizei bei Vollsperrungen tendenziell nachsichtig. Verlassen kann man sich darauf aber natürlich nicht.

Einzige Lösung: Taschen-WC für den Notfall

Wer also zu einer schwachen Blase neigt, der sollte entweder auf jeder sich bietenden Raststätte die Toilette nutzen, um vorzubeugen – oder sich ein Taschen-WC zulegen. Dazu rät übrigens auch der ADAC. (akr)