Zusätzliche Erleichterungen vor allem zu KontaktregelnNiedersachsen setzt weitere Corona-Lockerungen um

Angesichts der entspannteren Infektionslage lockert das Land Niedersachsen weitere Corona-Beschränkungen. Bereits am Samstag hatte es Lockerungen bei privaten Treffen gegeben, ab Montag folgen eine Reihe zusätzlicher Erleichterungen - auch hier vor allem zu Kontaktregeln.
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Es dürfen wieder mehr Menschen zusammenkommen
Damit wären grundsätzlich Geburtstags-, Hochzeits-, Grill-, Sport- oder Einschulungsfeiern möglich. So dürfen nach Angaben der Staatskanzlei bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz bis einschließlich 10 wieder mehr Menschen zusammenkommen: Bis zu 25 in Innenräumen und bis zu 50 draußen. Kinder werden bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren wie vollständig Geimpfte und Genesene nicht mit eingerechnet. Haben alle Erwachsenen außerdem einen negativen Testnachweis, sind geimpft oder genesen, können sich noch mehr Menschen treffen. Eine Masken- und Abstandspflicht bei privaten Treffen gibt es nicht.
Bei Veranstaltungen gilt bei mehr als 25 Menschen drinnen die Abstandspflicht
Bei Veranstaltungen ist das anders: Kommen dort mehr als 25 Menschen drinnen beziehungsweise mehr als 50 draußen zusammen, gilt die Abstandspflicht - und drinnen auch die Maskenpflicht, solange man nicht an seinem Platz sitzt. Beides entfällt nur, wenn alle nicht vollständig Geimpften oder Getesteten einen negativen Testnachweis vorlegen. In Restaurants, Lokalen und Cafés entfallen die Begrenzungen bei privaten Feiern, wenn die Inzidenz fünf Werktage lang nicht mehr als 10 beträgt. Ab 25 Personen drinnen und 50 draußen müssen aber alle nicht vollständig Geimpften oder Genesenen in der Gastronomie ebenfalls ein Negativ-Testergebnis vorweisen. Für Besucher von Clubs und Diskotheken gilt Ähnliches: Sie brauchen beim Tanzen keine Maske mehr zu tragen, sollen jedoch einen negativen Test oder Nachweis über vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist auch auf Wochenmärkten nicht mehr nötig.
Änderungen der Corona-Regeln gelten zunächst bis zum 16. Juli
Nach Angaben der niedersächsischen Staatskanzlei gelten die Lockerungen am Montag für die Kreise Osnabrück, Emsland, Leer, Wittmund, Friesland, Ammerland, Wesermarsch, Oldenburg, Cuxhaven, Osterholz, Verden, Rotenburg (Wümme), Nienburg (Weser), Hameln-Pyrmont, Harburg, Lüneburg, Heidkreis, Uelzen, Lüchow-Dannenberg, Celle, Gifhorn, Peine, Helmstedt, Goslar, Göttingen. Außerdem für die kreisfreien Städte Wilhelmshaven, Oldenburg, Braunschweig, Wolfsburg und Salzgitter.
Zunächst gelten die Änderungen der Corona-Regeln bis zum 16. Juli. Bereits seit Samstag sind in Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die Inzidenz fünf Werktage nicht mehr als 35 beträgt, wieder Treffen von bis zu zehn Personen «aus beliebig vielen Haushalten erlaubt». (dpa/rri)
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