Im Bundesrat verabschiedet

Beschwerden über Hass im Netz künftig einfacher

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Junge reibt sich am 15.05.2013 in Leichlingen (Nordrhein-Westfalen) vor seinem Laptop beim Betrachten der Facebook- Seite die Augen. (zu dpa «Hass im Netz erreicht vor allem die Jungen» vom 30.05.2017) Foto: Oliver Berg/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
Hass im Netz kommt täglich tausendfach vor.
obe fdt kde mbk bwe wok, dpa, Oliver Berg

Der Bundesrat hat heute eine Reihe von Gesetzen gebilligt. Unter anderem sollen Opfer künftig leichter gegen Hass im Netz vorgehen können. Außerdem gibt es künftig neue Reglungen gegen die Verdrängung von Mietern. Wir liefern einen Überblick.

Betreiber zu härterem Vorgehen gegen Hass verpflichtet

  • Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für die bereits im Bundestag beschlossene Änderung des umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Sie soll die Bekämpfung von Hass im Internet und den sozialen Medien erleichtern.

  • Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird umgangssprachlich auch Facebook-Gesetz genannt, gilt aber für alle Betreiber sozialer Netzwerke. Außen vor sind E-Mail- und Messenger-Dienste, berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele und Verkaufsplattformen. Es verpflichtet die Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda.

Mieter sollen besser geschützt werden

  • Auch für Mieter soll es künftig Änderungen geben. Sie sollen mit einem neuen Gesetz besser vor Verdrängung aus gefragten Wohngebieten geschützt werden. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat das sogenannte Baulandmobilisierungsgesetz. Es sieht vor allem Änderungen im Baugesetzbuch vor. Ziel ist es, mehr Flächen für den Wohnungsbau zu schaffen, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken.

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Keine höheren Renten in Westdeutschland

  • Die Rentner in Westdeutschland erhalten in diesem Jahr keine Erhöhung ihrer Bezüge. Der Bundesrat stimmte einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zu. Im Osten steigen die Renten minimal um 0,72 Prozent. Grund ist die Corona-Pandemie, die negative Auswirkungen auf die Lohnentwicklung hat. (xst)