Sex, Obst und bellende Hunde

Nachbarschaftsstreit: Typische Streitfragen - Ihre Rechte als Nachbar

Typische Nachbarschaftsstreitigkeiten
Ärger mit Nachbarn ist häufig. Es geht um Lärm, Laub und Grillen.
picture alliance / Bildagentur-o

Lustschrei nach 23 Uhr: Ist das erlaubt?

Rücksichtnahme: Pustekuchen! In Zeiten immer ungenierterer, aufgeplusterterer Egos plus Rechtsschutzversicherung heißt Nachbarschaft oft Konflikt. 300.000 Gerichtsverfahren pro Jahr sind das Ergebnis. Aber was darf man als Nachbar und was nicht? Wir haben ein paar typische (Gerichts)Fälle und die Antworten darauf.

Obstbäume und kaputtes Dach

Fall 1: Die Äste von Nachbars Kirschbaum wachsen über meinen Zaun. Darf ich dann die Kirschen pflücken?

Nein! Erst wenn das Obst heruntergefallen ist, gehört es Ihnen.

Fall 2: An meinem Dach muss etwas ausgebessert werden. Von meinem Grundstück aus komme ich da aber nicht dran. Darf ich deshalb das Nachbargrundstück betreten?

Nein! Gegen den Willen des Nachbarn dürfen Sie das nicht ohne Weiteres. Falls Sie jedoch einen unverhältnismäßig großen Aufwand treiben müssten, um sonst aufs Dach zu kommen, muss Ihnen der Nachbar das Betreten seines Grundstücks dann doch erlauben. Tut er das nicht freiwillig, dann schalten Sie das Ordnungsamt und als letztes Mittel einen Anwalt ein.

Haustiere, Partys und Sex

Fall 3: Der Nachbarhund kläfft stundenlang. Muss ich das hinnehmen?

Jein! Tiere wie Hunde und Katzen genießen vor allem in Gebieten mit Vorortcharakter ein gewisses "Duldungsrecht". Dieses hat allerdings Grenzen: Hundegebell darf laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamm nicht länger als insgesamt 30 Minuten täglich, nicht länger als 10 Minuten ununterbrochen und nicht vor oder nach 8-13 Uhr bzw. 15-19 Uhr zu hören sein.

Fall 4: Nachbars Katze verbringt den Hauptteil des Tages in meinem Garten. Was kann ich dagegen tun?

Auch hier gilt die Duldungspflicht. Laut eines Gerichtsurteils in Lüneburg muss man aber nur das Betreten seines Grundstücks von maximal zwei Katzen dulden. Macht die Nachbarskatze allerdings in den Garten, durchwühlt die Beete oder fängt die Fische im Teich, hat die Duldungsplicht ein Ende.

Fall 5: Ich möchte eine Party feiern. Darf ich das?

Natürlich! Sie dürfen so viel feiern, wie Sie wollen. Allerdings muss es ab 22 Uhr (bzw. je nach Hausordnung auch zu anderen Zeiten) bei geschlossenen Fenstern und Türen in Zimmerlautstärke weiter gehen. Tipp: Um länger feiern zu können, reicht meist ein freundliches Schreiben mit der Bitte um Verständnis, das Sie in den Briefkasten werfen. Noch besser: Sie laden die Nachbarn ein. Dann gibt’s auch keinen Ärger.

Fall 6: Lustschreie aus der Nachbarwohnung. Muss ich das hinnehmen?

Jein: Sex gehört zum Leben dazu und wenn es dabei gelegentlich etwas lauter wird, dann ist das für die Gerichte in Ordnung. Erst wenn es täglich und besonders nach 22 Uhr hemmungslos zur Sache geht, kann Ihre Klage Erfolg haben. Das gilt auch fürs Musizieren und Ähnliches.

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Qualm, Laub und Nägel in der Wand

Fall 7: Der Qualm von Nachbars Grill zieht in meine Wohnung. Muss ich das hinnehmen?

Nein! Wer grillen will, muss dafür sorgen, dass der Qualm die Nachbarn nicht belästigt. Je nach Mietvertrag oder Hausordnung kann das Grillen auf Balkon oder Terrasse sogar verboten sein. Um die Nachbarn nicht zu verärgern, lohnt sich ein Wechsel vom Holzkohle- zum Gas- oder Elektrogrill.

Fall 8: Das Laub vom Baum des Nachbarn fällt auf meinen Rasen. Muss der Nachbar das wegfegen?

Nein! Das ist ihr Job. Gerichte behandeln diesen Fall für gewöhnlich als normales Naturereignis. Anders verhält es sich, wenn der Laubfall von Nachbars Grundstück außergewöhnlich hoch ist. Dann muss der Baumeigentümer dem betroffenen Nachbarn einen jährlichen Geldbetrag für die Reinigung zahlen - eine sogenannte Laubrente.

Fall 9: Abends werde ich in der Wohnung gerne noch mal kreativ, hänge Bilder an die Wand. Darf ich das.

Nach 22 Uhr dürfen Sie keine Nägel mehr in Wände schlagen, hinter denen Nachbarn leben. Nach 20 Uhr sollten Sie das aus Rücksichtnahme unterlassen.