Vorwurf der fahrlässigen Tötung

Nach tödlichem Panzerunfall in Bergen: Ermittlungen gegen zwei Soldaten

Marcel Kusch
Nach dem Panzerunfall mit zwei Toten in Niedersachsen ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden gegen zwei Soldaten (Symbolbild).
deutsche presse agentur

Im Dezember 2021 hatte ein Kampfpanzer bei einer Übung im Süden der Lüneburger Heide einen militärischen Geländewagen überrollt. Dabei wurde ein 31-jähriger Offizier und sein 62-jähriger Fahrer, ein Zivilangestellter der Bundeswehr, getötet. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden gegen zwei Soldaten. Der Vorwurf: Fahrlässige Tötung.

Unfall ereignete sich während Lehrgang

Vorne: Kampfpanzer Leopard 2A7v der Bundeswehr auf dem Truppenübungsplatz Munster. Die Panzerlehrbrigade 9 hat im Rahmen einer feierlichen Übergabe durch die Bundesministerin der Verteidigung am 07.02.2022 fünf Panzer für die Brigade erhalten. Dienstantrittsbesuch der Bundesministerin der Verteidigung Christine Lambrecht beim Deutschen HEER am 07. Februar 2022. Munster Niedersachsen Deutschland
Mit einem Kampfpanzer des Typs Leonard 2 wurden bei einer Übung zwei Menschen überrollt (Symbolbild).
www.imago-images.de, imago images/Björn Trotzki, Björn Trotzki via www.imago-images.de

Zum Zeitpunkt des Unfalls im Dezember 2021 hatte auf dem Truppenübungsplatz Bergen gerade ein Offizierslehrgang für Zugführer bei der Panzertruppe stattgefunden. Während einer Übung überrollte ein Kampfpanzer vom Typ Leopard 2 einen militärischen Geländewagen. Beide Insassen, ein 31-jähriger Offizier und sein 62-jähriger Fahrer, kamen ums Leben. Der verstorbene Offizier hatte offenbar als Ausbilder in der Panzertruppenschule gedient. Sowohl der Panzer als auch der Wagen sollen in Fahrt gewesen sein, die vier Soldaten, die im Panzer saßen, mussten psychologisch betreut werden.

Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Fahrlässige Tötung

Gegen zwei Besatzungsmitglieder des Kampfpanzers wird ermittelt: Der Vorwurf gegen einen 26 Jahre alten Fähnrich als Kommandant des Fahrzeugs und einen 35 Jahre alten Oberstabsgefreiten als Fahrer lautet fahrlässige Tötung. Nun werde ein Sachverständigengutachten zum Unfallhergang erstellt, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag einen Bericht der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“. Bis wann dieses fertig sein werde, könne der Sprecher nicht abschätzen. (dpa/anr)