Ob es zu einem Prozess kommt, ist noch unklar
Nach Tod von zwei Patienten - vorläufiges Arbeitsverbot für Krankenpfleger aus Bremen

Der 34-Jährige soll für den Tod von zwei Patienten im vergangenen Juli verantwortlich sein. Jetzt entschied die Aufsichtsbehörde, dass der Mann in nächster Zeit nicht als Pfleger arbeiten darf.
Aus U-Haft entlassen
In zwei Fällen soll der heute 34-Jährige seinen Patienten im Diako im Bremer Ortsteil Gröpelingen eine tödliche Dosis Insulin gespritzt haben. Ein Sprecher des Gesundheitsressort bestätigte auf RTL Anfrage, dass dem Mann am Dienstag ein Schreiben zugestellt wurde, in dem ihm ein deutschlandweites Arbeitsverbot ausgesprochen wurde: „Nach §3 Abs. 3 Pflegeberufegesetz kann das Ruhen der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung angeordnet werden, unter anderem wenn der Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Das ist tatsächlich gestern erfolgt.“ Seit vergangenem Juli saß der Mann in Untersuchungshaft. Mitte Januar kam er frei.
Neues Gutachten soll über möglichen Gerichtsprozess entscheiden
Da die Kammer des Landgerichts Bremen nach ersten Untersuchungen keinen dringenden Tatverdacht sah, kam der Krankenpfleger auf freien Fuß, bestätigte ein Gerichtssprecher auf RTL Anfrage. Die Ermittlungen seien allerdings noch nicht abgeschlossen. „Der Kammer haben die bisherigen Untersuchungen noch nicht ausgereicht. Sie hat daher ein Fachmedizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Wenn das Gutachten vorliegt wird über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden.“ In dem Gutachten soll geklärt werden, ob das Verabreichen des Insulins zum Tode der Patienten geführt hat. Laut Gerichtssprecher wird ein Ergebnis in wenigen Woche erwartet.
Gutachten entscheidet auch über erneute U-Haft
Da in Deutschland die Unschuldsvermutung gilt, bleibt der 34-Jährige Krankenpfleger so lange auf freiem Fuß, bis das Gutachten vorliegt. Sollte das Gutachten dazu führen, dass die Kammer wieder einen dringenden Tatverdacht sieht, würde der Mann erneut in U-Haft kommen. Bis dahin könnte er theoretisch seinen Beruf als Krankenpfleger ausüben – deshalb schritt die zuständige Aufsichtsbehörde ein und erteilte ein vorläufiges Arbeitsverbot.
Weitere Anschuldigung: Körperverletzung
Sollte es zu einem Prozess kommen, würde auch ein weiterer Punkt verhandelt werden. Denn dem 34-Jährigen wird auch vorgeworfen, einem Patienten einen schmerzhaften Knochenmarkszugang gelegt zu haben, obwohl die Behandlung gar nicht notwendig war, bestätigte ein Gerichtssprecher.