28-Jähriger in München festgenommen
Was dieser Mann mit ins Flugzeug nehmen will, ist unfassbar

Das dürfte ganz schön teuer werden: Ein 28-Jähriger versuchte, am Münchner Flughafen mit hochexplosivem Gepäck in einen Flieger in die Türkei zu steigen. Das fiel dem Security-Personal allerdings auf. Was dann passierte, wird der Mann so schnell wohl nicht vergessen.
Flughafenpersonal findet Mörsergranate im Rucksack eines Passagiers
Bei der Sicherheitskontrolle war Endstation. Wie aus einer Mitteilung der Polizei hervorgeht, stoppten Security und Polizei einen 28-Jährigen, der auf dem Weg in den Urlaub war. Konkret heißt es: „Auf dem Röntgenbild des Rucksacks tauchten die Umrisse eines Gegenstands auf, der im wahrsten Sinne des Wortes die Alarmglocken läuten und jedem Fachmann die Schweißperlen auf die Stirn treten ließ.“ Das Objekt, das bei den Fachmännern Panik auslöste, war eine Mörsergranate, die der junge Mann herum trug.
Diese Erkenntnis wiederum löste dann eine Reihe von Aktionen aus: Der zuständige Bundespolizist zog seinen Einsatzleiter heran. Der wiederum alarmierte die Spezialkräfte der Bundespolizei und des Bayerischen Landeskriminalamtes. Außerdem kamen noch die „Kollegen der Polizeiinspektion am Airport“ hinzu. Schlussendlich sei der Bereich großräumig abgesperrt worden.

Mörsergranate soll Wander-Souvenir sein
Eine intensive Befragung des 28-Jährigen hab dann ergeben, dass der Mann die Granate beim Wandern in der Schweiz gefunden habe und sie als Souvenir in den Rucksack steckte. Warum sie immer noch in der Tasche war? Angeblich hatte der Verdächtige sie dort vergessen.
Nachdem ein Team die Waffe untersucht hatte, sei dann klar gewesen: es handelte sich tatsächlich um eine scharfe Mörsergranate. Sprengstoffspezialisten hätten sie sorgsam abtransportiert und sie anschließend unschädlich gemacht, heißt es. Der 28-Jährige habe die Beamten mit auf die Wache begleiten müssen. Der Urlaub war damit erst mal passé.
28-Jähriger muss Einsatz am Flughafen München zahlen
Für den jungen Mann wird es jetzt unangenehm. Denn neben Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Luftsicherheitsgesetz und das Sprengstoffgesetz wird er auch die Kosten des Polizeieinsatzes tragen müssen. „Inwiefern auch andere Stellen, wie etwa der Flughafenbetreiber oder von den Maßnahmen und den daraus folgenden Verzögerungen betroffene Airlines noch auf den 28-Jährigen zukommen, liegt in deren Ermessen“, heißt es in der Polizeimitteilung. (dky)