Sauerei!
Mietstreit wegen Minischwein: Bruce und seine Besitzer fürchten um ihr Zuhause

Seit zwei Jahren fühlt sich Minischwein Bruce in der Wohnung von Kaja Blachnik und Till Antabi sauwohl. Das Pärchen aus Hannover hatte sich das unübliche Haustier mit Genehmigung der Hausverwaltung angeschafft. Doch plötzlich flattert eine Räumungsklage ins Haus. Vorwurf: Die Haltung des Minischweins sei nicht erlaubt. Bruce müsse samt seiner Besitzer raus aus der Wohnung. Was folgt ist ein regelrechter Schweinestreit.
Bruce ist ein sehr soziales Haustier

Für Kaja Blachnik und ihren Partner ist die Kündigung völlig unverständlich. „Bruce macht keinen Lärm. Es ist weder Geruchsbelästigung noch Dreck da. Er ist ein sehr soziales, empathisches Tier.“, sagt sie im Interview. Sie bemühen sich um eine Verständigung mit der Vermieterin, doch die zieht die Räumungsklage nicht zurück. Der Fall landet vor dem Amtsgericht Hannover.
Minischweine sind per Gesetz Kleintiere
Grundsätzlich gelten Minischweine als Kleintiere und dürfen somit in Wohnungen gehalten werden. Allerdings: „Man muss immer auf den Einzelfall gucken“, erklärt Reinold von Thadden vom Deutschen Mieterbund Hannover. „Es hängt auch davon ab, was es für eine Art oder Rasse ist und wie es sich verhält.“ Vor Gericht einigen sich beide Streitparteien im Rahmen einer Güteverhandlung und schließen einen Räumungsvergleich ab.
Bruce freut sich auf ein neues Zuhause mit Garten

Bis August dürfen Bruce und seine Besitzer noch in der 35 Quadratmeter-Wohnung bleiben, dann werden sie ausziehen. Darauf freuen sich jetzt alle drei, denn das neue Zuhause ist größer und hat einen Garten. Eine saugute Lösung, findet das Minischwein. (sün)