Sänger blieb der Verhandlung in Dinslaken fern
Urteil im Bankrott-Prozess: Michael Wendler kommt mit blauem Auge davon

Während er in den USA weilte, fiel in Deutschland das Urteil!
Vor dem Amtsgericht Dinslaken musste sich Schlagersänger Michael Wendler wegen „Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in Tateinheit mit Bankrott in zwei Fällen“ verantworten. Ihm drohte eine Freiheitsstrafe von einem halben Jahr auf Bewährung. Doch das Urteil fiel am Ende milder aus: Der Wendler kommt mit einer Geldstrafe davon, soll insgesamt 15.000 Euro blechen.
Gerichtssprecher: Überschuldung konnte nicht festgestellt werden
Aber worum ging es in der Verhandlung eigentlich? 2016 ging Wendlers Plattenfirma CNI Records pleite, die von seiner Ex-Frau Claudia Norberg geführt wurde. Im Zuge der Insolvenz soll sie Rechte an der Wortmarke „Michael Wendler“ und die GEMA-Rechte an 176 Wendler-Songs auf Michael Wendler übertragen haben, um sie aus der Insolvenzmasse zu trennen und dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Der Wert der Rechte beläuft sich nach branchenüblichen Schätzungen auf eine mittlere sechsstellige Summe. Wendler soll bei allem entsprechende Beihilfe geleistet haben.
Lese-Tipp: Bankrott-Prozess gegen den Wendler! Sein Anwalt verriet, wieviel Geld der Sänger wirklich haben soll
Ein Gerichtssprecher zu RTL: „Im Hinblick auf die Tatvorwürfe des Bankrotts ist das Verfahren gem. § 154a Abs. 2 StPO eingestellt worden. Denn: Zu den jeweiligen Tatzeitpunkten konnte noch keine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit der Claudia Norberg festgestellt werden. Das Gericht hat den Angeklagten daher (nur) wegen Beihilfe zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung in zwei Fällen schuldig gesprochen und ihn deswegen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu jeweils 100 EUR verurteilt.“ Ist der Wendler damit jetzt vorbestraft? „Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Aber im Falle der Rechtskraft wäre der Angeklagte vorbestraft“, erklärt der Gerichtssprecher. Der Schlagersänger hat allerdings eine Woche Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eigentlich eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten mit Strafaussetzung zur Bewährung beantragt. Wendlers Anwalt, der den Sänger mit einer Vollmacht vertrat, hatte auf Freispruch plädiert.