Aus Spaß wird bitterer Ernst
Mann zielt mit Schreckschusswaffe auf Kinder: Krasse Reaktion auf Schneeballwurf
Es ist Winter, es schneit – und die Kinder freuen sich. Doch für diese Kids aus Merenberg war der Spaß im Winterwunderland Merenberg (Hessen) am Freitagabend ganz plötzlich vorbei und es wurde bitterernst: Als die drei Jungs mit einem Schneeball eines der vorbeifahrenden Autos treffen, sieht der Fahrer rot und droht den Kindern, auf sie zu schießen.
Autofahrer reagiert aggressiv auf Kinder-Spaß
Es muss ein Riesenschreck für die Zehn- und Elfjährigen gewesen sein: An der Allendorfer Straße im hessischen Merenberg spielte die Gruppe im Schnee, machte sich einen Spaß daraus, vorbeifahrende Autos mit Schneebällen zu bewerfen. Doch sie hatten nicht damit gerechnet, dass einer der Fahrer absolut keinen Spaß versteht: Als sein grüner VW von Schneebällen getroffen wurde, hielt der 57-Jährige bei den Kindern an und drohte, auf sie zu schießen, sollten sie nochmal mit einem Schneeball auf sein Auto zielen. „Da ist es irgendwie mit ihm durchgegangen“, berichtet ein Polizeisprecher auf RTL-Nachfrage.
57-Jähriger sucht Kinder mit Waffe auf und bedroht sie
Und es blieb nicht bei der mündlichen Drohung: Wenig später trafen die Kinder wieder auf den Mann – er hatte sie vermutlich im Ort gesucht. Und dieses Mal trug er tatsächlich eine Waffe bei sich und zielte damit auf die schockierten Jungs. Die Kinder retteten sich in einen Kiosk in der Weilburger Straße und suchten Hilfe beim Betreiber. Als die Eltern der Kinder von dem Vorfall hörten, verständigten sie sofort die Polizei.
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Schreckschusswaffen-Besitzer verstößt gegen das Waffengesetz
Die Beamten rückten sofort am Kiosk an und befragten die Kinder. Währenddessen tappte Täter in die Falle: Mit seinem auffälligen Wagen fuhr er am Kiosk vorbei und die Polizei konnte ihn per Streife verfolgen und anhalten. Die Kontrolle war erfolgreich und erschreckend zugleich: Tatsächlich entdeckten die Beamten bei dem Mann eine Schreckschusswaffe, für die er den benötigten kleinen Waffenschein zunächst nicht vorlegen konnte. Obwohl er ihn später vorweisen konnte, bekam der 57-Jährige eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ob die zunächst mündliche und dann auch physische Drohung strafrechtlich verfolgt oder als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, muss nun die Staatsanwaltschaft entscheiden. (pm/gmö)