Malermeister will von Prostituierter Haus zurück
Ein Malermeister aus Mecklenburg-Vorpommern, der sein Haus einer Prosituierten geschenkt hat, sieht gute Chancen, es wieder zurückzubekommen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat starke Zweifel an der Wirksamkeit der Schenkung geäußert und das Verfahren an die Vorinstanzen zurückverwiesen. Dort hatte die Prostituierte erfolgreich auf die Herausgabe des Hauses geklagt. Nun dürften ihre Aussichten in einem neuen Verfahren weniger gut stehen.
Der Mann hatte sein Haus der Frau, mit der er zusammenlebte, im Jahr 2000 notariell überschrieben. Das Paar heiratete 2005 und ließ sich drei Jahre später scheiden. Bereits 2007 hatte der Mann versucht, seine Schenkung zu widerrufen, weil er erfahren hatte, dass seine Partnerin seit Jahren hinter seinem Rücken einen Zuhälter hatte und wieder anschaffen ging. Damit habe sie eine schwere Verfehlung begangen, mit der die Schenkung nichtig werde. Doch in den ersten Instanzen urteilten die Richter nach dem Motto "Geschenkt ist geschenkt".