Maklerprovision

Ab Dezember neue Regeln beim Immobilienkauf

Leerstehende Villa. Interessenten besichtigen die großzügigen leeren Räume. Bonn, Nordrhein-Westfalen, Deutschland, 20.05.2006
Leerstehende Villa

Wenn der Verkäufer einen Makler beauftragt, ein Haus oder eine Wohnung zu verkaufen, dann können die Kosten auf den Käufer abgewälzt werden. In Ballungszentren mit hoher Nachfrage nach Immobilien ist das eigentlich der Normalfall – und doch erstaunlich: Jemand beauftragt eine Dienstleistung und ein Dritter muss sie zahlen. Damit soll jetzt Schluss ein.

Käufer und Verkäufer von Immobilien sollen sich Kosten teilen

Ab dem 23. Dezember gilt: Wer einen Makler beauftragt, muss mindestens die Hälfte der Maklerprovision selbst tragen. Bisher übernimmt meist der Käufer komplett die Maklerprovision von bis zu gut sieben Prozent des Kaufpreises. Das teilt das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz mit. Auch Verkäufer müssen sich dann an den Kosten für einen Immobilienmakler beteiligen.

Neu ist auch: Der Maklervertrag bedarf künftig einer Textform - eine mündliche Abrede reicht nicht mehr aus. Und eine Provision wird erst dann fällig, wenn auch ein Kaufvertrag geschlossen wurde. In Zukunft muss der Käufer seinen Anteil auch erst dann überweisen, wenn der Verkäufer seine Makler-Zahlung nachgewiesen hat. "Damit ist es künftig nicht mehr möglich, dass Verkäufer die volle Provision auf den Käufer abwälzen“, hieß es im Beschluss des Bundesrats zum neuen ‘Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser’.

Die Teilung der Maklerkosten ist eine Entlastung für Immobilienkäufer vor allem in Städten, wo die Preise für Häuser und Wohnungen nach oben geschossen sind. Da sich die Maklercourtage am Kaufpreis bemisst, können bei Objekten im Wert von Hunderttausenden Euro schnell Zehntausende Euro an Maklerkosten fällig werden. Die Courtage unterscheidet sich je nach Bundesland und kann inklusive Mehrwertsteuer bis zu 7,14 Prozent des Kaufpreises betragen.

Makler-Courtage unterscheidet sich je nach Bundesland

Vom neuen Gesetz profitieren vor allem Immobilienkäufer in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Hessen. Dort tragen bisher die Käufer allein die Maklerkosten. Auch in anderen angespannten Wohnungsmärkten können Verkäufer aber mitunter die Maklercourtage auf den Käufer abwälzen.

Der Immobilienverband IVD, der unter anderem Makler vertritt, hatte das Gesetz begrüßt. Damit werde das "Leitbild des Immobilienmaklers, der als Mittler zwischen Verkäufer und Käufer fungiert, untermauert." Zudem werde dem Bestellerprinzip, das "eine zwingende einseitige Interessenvertretung zu Folge gehabt hätte", eine Absage erteilt.

Der Bauherren-Schutzbund fürchtet aber, dass Verkäufer die Kosten für den Makler auf den Preis aufschlagen. Solche Mitnahmeeffekte habe es in Ballungsräumen schon beim Baukindergeld gegeben.

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Quelle: DPA / RTL.de