25. Februar 2021 - 16:54 Uhr
Spahn soll Namen und Anfragen von Journalisten vom Grundbuchamt verlangt haben
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) steht wegen der Corona-Pandemie derzeit ganz besonders im öffentlichen Interesse – nicht immer positiv. Doch jetzt stehen schwere Vorwürfe gegen den Bundesminister im Raum, die mit Corona nichts zu tun haben. Spahn soll beim Amtsgericht Informationen über Journalisten und Medienvertreter eingeholt haben, die wiederum über seine angebliche Villa in Dahlem recherchiert hatten. Das berichtet der "Tagesspiegel".
Amt soll Daten von Pressevertretern herausgegeben haben
Dem Tagesspiegel liegt nach eigenen Angaben ein Schreiben von Spahns Rechtsanwälten ans Amtsgericht Schöneberg aus dem Dezember vor. Im Schreiben sollen Spahns Anwälte vom Amtsgericht fordern, den gesamten Schriftverkehr mit dem Tagesspiegel sowie "sämtliche etwaige weitere Presseschreiben" mit den dazugehörigen amtlichen Antwortschreiben herauszugeben. Ausdrücklich wollte Spahn dem Bericht zufolge die Namen von Pressevertretern wissen, die nach zwei Wohnungen sowie einer Villa in Dahlem gefragt hätten ("Um wen handelt es sich?"). Darunter sollen sich nicht nur Journalisten vom Tagesspiegel, sondern auch von "Spiegel", "Bild" und "Stern" befinden. Das Grundbuchamt, zu dem das Amtsgericht gehört, soll der Anfrage Spahns gefolgt sein – und Namen und Anfragen von Journalisten herausgegeben haben.
Spahn geht gegen Berichterstattung über angebliche Villa vor
Spahn versucht seit Längerem, Berichterstattungen über eine angebliche Immobilie in Dahlem sowie deren Kaufpreis zu unterbinden. Gegen den "Tagesspiegel", der über den Preis der Immobilie berichtet hatte, erwirkte er eine Unterlassung – die Zeitung hat Berufung dagegen eingelegt.
Spahns Anwälte weisen Vorwürfe des "Tagesspiegel" zurück
Auf Anfrage des "Tagesspiegel" bestreiten Spahns Anwälte nun, dass der Minister mit diesen Anfragen Journalisten habe ausforschen wollen. Spahn betreibe keinerlei "Investigationen", sondern mache nur von seinem Recht Gebrauch, "welche Dritte mit welcher Begründung" Einsicht in das Grundbuch genommen hätten, erklärte Spahns Anwalt Christian-Oliver Moser der Zeitung. Diese Recht stehe Spahn als Eigentümer zu, und darin liege auch kein Eingriff in die Pressefreiheit.