Lebendspende: Voraussetzungen für Lebendspender

ARCHIV - Eine Mitarbeiterin der Deutschen Stiftung für Organtransplantation in Neu Isenburg (Kreis Offenbach) trägt am 18.02.2005 in einem Gang der Organisation eine spezielle Kühlbox für Spenderorgane. Die Zahl der Organspenden lag in Nordrhein-Westfalen auch im vergangenen Jahr auf niedrigem Niveau. Wie die Deutsche Stiftung Organspende am Donnerstag (24.02.2011) mitteilte, wurden im vergangenen Jahr 256 Menschen nach ihrem Tod Organe entnommen. Das waren drei weniger als im Jahr 2009. Bundesweit gab es insgesamt 1296 Organspender. NRW liegt mit 14,3 Organspenden pro eine Million Einwohner unter dem Bundesdurchschnitt von 15,9 Organspenden. Ende 2010 warteten in NRW fast 4000 Menschen auf ein Spenderorgan. Bundesweit stehen derzeit etwa 12 000 Menschen auf der Warteliste.   Foto: Frank May dpa/lnw  +++(c) dpa - Bildfunk+++

Eine Alternative zur Organ- und Gewebespende am Hirntod verstorbener Menschen ist die Organentnahme zu Lebenszeiten.

Diese Form der Organspende wird durch das Transplantationsgesetz geregelt. Dort ist beispielsweise festgelegt, dass die Lebendspende von Organen nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades sowie unter Ehegatten, Lebenspartner, Verlobten oder anderen Personen, die dem Spender besonders persönlich verbunden sind, erlaubt ist. Verwandte ersten Grades sind Eltern, Kinder, Geschwister und Ehepartner, unter Verwandten zweiten Grades versteht man Halbgeschwister, Großeltern und Enkel.

Vor der Entscheidung zur Organspende müssen Sie sich über folgendes im Klaren sein: Auch wenn der Spender einer Niere meist keine unmittelbaren gesundheitlichen Einbussen hinnehmen muss, so wird er fortan auf das lebenslange Funktionieren seiner nunmehr einzigen Niere angewiesen sein. Zudem stellt die Organentnahme für den Spender - wie jede andere Operation auch - ein medizinisches Risiko dar, wenngleich dies insbesondere für die Nierenspende sehr gering ist.

Voraussetzungen für Lebendspender

Der Organspender muss mindestens volljährig und einwillungsfähig sein. Vor der Organspende ist ein eingehender Gesundheits-Check notwendig, der die Eignung als Spender bescheinigt. Zu den nötigen Untersuchungen zählen beispielsweise:

- Auswertung aller bisher routinemäßig erhobenen Befunde inkl. aller bisher erhobenen Röntgen- und EKG-Befunde

- urologische Untersuchung

- ein aktueller umfangreicher Infektionsstatus

- Untersuchung des Magen-Darm-Trakts

- Untersuchung des Herzens und der großen Gefäße

Die Entscheidung der Angehörigen des organbedürftigen Patienten für oder wider eine Nierenspende darf nur von der Sorge um den geliebten Menschen geleitet sein. Aber selbst dann sind psychische Probleme nicht ausgeschlossen. Der Gesetzgeber hat deswegen bereits im Transplantationsgesetz festgelegt, dass vor und nach der Organübertragung eine begleitende psychische Betreuung sichergestellt werden muss.

Wer trägt die Kosten für die Vor- und Nachsorge?

Die für den Spender entstehenden Aufwendungen, also die für die Entscheidung über eine Lebendorganspende wichtigen Voruntersuchungen und die anschließende Organentnahme bei stationärem Krankenhausaufenthalt müssen von der gesetzlichen Krankenversicherung des Organempfängers getragen werden. Dazu gehört auch die erforderliche Nachsorge.

Nach der Organtransplantation nimmt die Niere ihre Funktion in der Regel nach 14 Tagen auf. In seltenen Fällen kann dies auch etwas länger dauern. Direkt nach der Transplantation muss der Patient Immunsuppressiva einnehmen, damit der Körper die fremde Niere nicht als Fremdkörper wahrnimmt und abstößt.

Wie sind die Prognosen für Organspender und -empfänger?

Nach einem Jahr sind noch etwa 85 Prozent der Nierentransplantate intakt, nach einer Lebendspende sind es sogar 94 Prozent. Ein Grund dafür ist wohl die kurze Zeitspanne zwischen Entnahme und Transplantation. Nach fünf Jahren funktionieren noch 70 bzw. bei Lebendspenden 84 Prozent der Transplantate.

Leben mit nur einer Niere ist in der Regel problemlos möglich. Natürlich wird der Spender in Zukunft mehr auf seine Gesundheit achten müssen, sollte jede sich ihm bietende Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen und vor allem regelmäßig seine Nierenfunktion und den Blutdruck testen und messen lassen. Dann steht einem Leben ohne Einschränkungen nichts im Wege.