Obdachloser getötetLandgericht verurteilt Jugendliche wegen Totschlags zu Haftstrafen

Mord war es nicht. Aber für den gewaltsamen Tod eines Obdachlosen im Kreis Lippe müssen drei Jugendliche dennoch ins Gefängnis – wegen Totschlags. Das Landgericht Detmold verurteilte einen der Angeklagten zu sechs Jahren und sechs Monaten Haft nach Jugendstrafrecht. Die anderen beiden müssen für jeweils fünf Jahre in den Knast.

Nicht öffentliche Verhandlung

Auch der letzte Prozesstag fand hinter verschlossenen Türen statt. Wegen des Alters der Angeklagten waren Zuschauer nicht zugelassen. Trotzdem sind heute viele Bekannte des obdachlosen Opfers nach Detmold gekommen – auch Richard Löffler. Der beste Freund von Thorsten D. wollte einfach nur, dass es vorbei ist: „Ich glaube nicht, dass Strafen Menschen besser machen. Und es bringt auch den Thorsten nicht wieder zurück. Ich bin hier, um nochmal ein Zeichen für ihn zu setzen.“

Was ist passiert?

Die Angeklagten gestehen die Tat vor Gericht. Thorsten D. wird nur zufällig ihr Opfer. Vergangenen Oktober läuft er den damals 14- und 15-Jährigen über den Weg – in Horn-Bad Meinberg im Kreis Lippe. Es kommt zu einer unverfänglichen Unterhaltung. Doch die Situation eskaliert, als der 47-Jährige etwas aus der Wodka-Flasche der Jugendlichen trinken will. Die schlagen und treten auf ihn ein. Dann sticht einer der Täter zu. Der Obdachlose hinterlässt einen 19-jährigen Sohn, wie eine Bekannte erzählt: „Er ist weiterhin Schüler und versucht natürlich, sein Leben auf die Reihe zu bekommen.“

Anzeige:
Empfehlungen unserer Partner

Haftstrafen für die Jugendlichen

Die Jugendlichen hatten den Angriff mit einem Handy gefilmt. Die Aufnahme war im Prozess gezeigt worden. Das Maß der Gewalt sei erschreckend gewesen, hatte das Gericht gesagt. Die Geständnisse der Teenager bewerten die Richter aber als strafmildernd. Auch waren die drei nach starkem Alkohol- und Drogenkonsum vermindert schuldfähig. Mindestens einer der Verteidiger will in Revision gehen. Dann muss sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen.