Er ist noch immer gefährlich
Kindermörder Ronny Rieken bleibt vorerst im Knast

Ronny Rieken ermordet Ende der 90er-Jahre zwei Mädchen, zahlreiche weitere missbraucht er auf grausame Weise. Wegen Vergewaltigung und zweifachen Mordes an der 11-jährigen Christina und der 13-jährigen Ulrike im Raum Cloppenburg wird Rieken 1998 zu lebenslanger Haft verurteilt. Als frühestmöglichen Entlassung terminieren die Richter das Frühjahr 2021. 23 Jahre später drohte damit die vorzeitige Haftentlassung – zum Entsetzen von Manfred Nytsch, dem Vater der ermordeten Christina.
Nun haben die Richter aber entschieden: Ronny Rieken bleibt in Haft. Das bestätigte eine Sprecherin des Landgericht Lüneburg exklusiv gegenüber RTL Nord. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Psychologisches Gutachten entscheidet
Ein psychologisches Gutachten sollte klären, ob Rieken noch gefährlich ist. „In dem Gutachten ist ausgeführt worden, wie sich die Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten und seine Entwicklung im Laufe des Strafvollzugs darstellt“, so Landgerichtssprecherin Dr. Susanne Ehret gegenüber RTL Nord. Der Sachverständige sei zu dem Ergebnis gekommen, das auch heute noch ein erhebliches Rückfallrisiko bei dem Verurteilten bestehe. Auf dieses Gutachten habe die Strafvollzugskammer sich bei ihrer Entscheidung gestützt.
Ronny Rieken soll weiterhin gefährlich sein
„Aufgrund des Gutachtens ist die Kammer zu dem Ergebnis gelangt, dass für den Verurteilten keine positive Legal- und Sozialprognose besteht und dass deswegen nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass er künftig keine Straftaten mehr begehen wird“, erklärte die Sprecherin. Vielmehr seien die Richter zu dem Schluss gekommen, dass die Gefährlichkeit Riekens weiterhin bestehe. Das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit habe nach Ansicht der Richter überwogen.
Rieken kann jederzeit eigenen Antrag stellen
Bereits 2013, 15 Jahre nach Riekens Verurteilung, hatte die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Lüneburg über eine vorzeitige Haftentlassung entschieden. „Damals ist festgestellt worden, dass die Mindestverbüßdauer 23 Jahre beträgt“, erklärt Dr. Ehret. Diese wäre im Mai 2021 abgelaufen – daher war eine erneute Prüfung nötig. Vorerst bleibt Ronny Rieken also in Haft. Allerdings kann er nun jederzeit einen eigenen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen. „Dafür gibt es keine Fristen“, so die Sprecherin.