Entscheidung am Dortmunder Amtsgericht
Körperverletzung: Verfahren gegen Fußballer Nico Schulz eingestellt

Das Dortmunder Amtsgericht hat am Mittwoch das Körperverletzungs-Verfahren gegen den früheren Fußball-Nationalspieler Nico Schulz vorläufig eingestellt. Dem 30-Jährigen war vorgeworfen worden, im Jahr 2020 seine damalige Partnerin in drei Fällen körperlich misshandelt zu haben. Schulz' Verteidiger erklärte dazu zu Beginn des Prozesses, dass es in der Beziehung durchaus zu Fehlverhaltensweisen seines Mandanten gekommen sei. Die in der Anklage geschilderten Übergriffe hätten in dieser Form jedoch nicht stattgefunden. Die heute 36-jährige Zeugin verweigerte vor Gericht die Aussage. Ihr Anwalt verwies darauf, dass die Zeugin sich selbst strafbar machen könnte, wenn sie die Vorwürfe in dieser Form wiederhole.
Wenn Schulz in den kommenden drei Monaten insgesamt 150.000 Euro an fünf verschiedene gemeinnützige Einrichtungen zahlt, wird das Verfahren endgültig eingestellt. Jeweils 30.000 Euro sollen an die Deutsche Krebshilfe, die Vereine „Frauen helfen Frauen“ und „Kinderlachen“ sowie den Weißen Ring und einen Kinderhospizdienst fließen. Schon im Vorfeld des Prozesses hatte Schulz außerdem seiner Ex-Partnerin Schadenersatz in nicht genannter Höhe gezahlt.
Im Jahr 2020 soll Nico Schulz seine ehemalige Partnerin in drei Fällen körperlich misshandelt haben, so die Deutsche Presse-Agentur. Dafür stand der Ex-Nationalspieler Mittwoch (28. Februar) vor Gericht. Es sei durchaus zu Fehlverhalten seines Mandanten gekommen, wie sein Verteidiger zu Prozessbeginn erklärt. Jedoch hätten die in der Anklage geschilderten Übergriffe in dieser Form nicht stattgefunden, so sein Anwalt weiter.
Die 36-jährige Zeugin und Ex-Partnerin des Fußballers verweigerte die Aussage. Ihr Anwalt verwies darauf, dass die Zeugin sich selbst strafbar machen könnte, wenn sie die Vorwürfe in dieser Form wiederhole. (dpa)
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