EuGH-Urteil

Kindergeld für arbeitslose EU-Ausländer

Deutschland darf arbeitslosen EU-Ausländern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts nicht generell das Kindergeld streichen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Bisher galt: Anspruch auf Kindergeld besteht erst dann, wenn die Eltern in Deutschland Geld verdienen. Kritiker fürchten jetzt einen sogenannten „Kindergeld-Tourismus“.