Deutsche Gerichte nicht mehr zuständig, Familie lebt in Safe House
Nach Drama um Block-Kinder: „Sie haben das Trauma der Entführung noch lange nicht verkraftet“
Können Klara und Theodor nun endlich zur Ruhe kommen?
Es ist ein kleines Stück Klarheit im erbitterten Streit um zwei Kinder von Christina Block (50) und Ex-Mann Stephan Hensel (49): Nach einem aktuellen Beschluss sind nun die dänischen Behörden für den Fall zuständig, nicht mehr die deutschen. Ein herber Rückschlag für Christina Block. Hensels Hamburger Anwalt Gerd Uecker verrät im RTL-Interview, wie es der Familie jetzt geht.
RTL.de ist jetzt auch bei WhatsApp – HIER direkt ausprobieren!
Kinder von Christina Block bekommen nach Entführung psychische Hilfe
Glaubt man Hensels Anwalt Gerd Uecker, ist es dramatisch, was die Kinder auch rund zwei Monate nach dem Entführungs-Drama vom Silvesterabend noch durchmachen. „Eine unbeschwerte Kindheit ist zurzeit bedauerlicherweise nicht möglich“, sagt er im RTL-Interview. „Die Kinder haben heute Angst vor Dunkelheit. Angst davor, alleine vor das Haus zu gehen. Und sie erhalten im Augenblick dank der Mithilfe des dänischen Staates psychische Hilfe, um dieses Trauma überwinden zu können.“
Lese-Tipp: Erster Auftritt nach Drama um ihre Kinder: Christina Block möchte sich nicht „wegducken“
Sind die Block-Kinder noch immer in Gefahr?
Auch Stephan Hensel geht es nicht gut, so der Anwalt weiter. „Es sind ganz große Einschränkungen da. Vor allen Dingen auch deshalb, weil die dänischen Behörden aufgrund ihrer eigenen Erkenntnisse, die nur die kennen und wir nicht kennen, davon ausgehen, dass die Kinder und Herr Hensel nach wie vor massiv gefährdet sind. Die leben in einem sogenannten Safe House. Das ist so eine Art Opfer- und Zeugenschutzprogramm der Dänen.“
Laut Uecker hat die Familie ihr Haus verkaufen müssen, wo sie nun lebt, sei geheim. Nicht einmal Mutter Christina und Großvater Eugen Block (83) kennen die Adresse laut Uecker. „Für die Kinder heißt es ganz klar das, was wir aus unserer Kindheit alle kennen: Man geht mal nachmittags mit Freunden Fußballspielen, oder man geht regelmäßig zur Schule. Man hat alle möglichen sozialen Kontakte – das geht bei den Kindern nur sehr eingeschränkt.“
Block-Kinder erleichtert über Entscheidung des Gerichts
Dennoch seien die 13- und der 10-Jährige glücklich über die Entscheidung, die das Hanseatische Oberlandesgericht am Montag (19. Februar) getroffen hat, so sagt es zumindest Uecker: „Sie waren vollkommen erleichtert, dass diese Odyssee jetzt hinter ihnen lag. Aber sie haben das Trauma der Entführung noch lange nicht verkraftet, weil die Ereignisse, die da stattgefunden haben in der Silvesternacht natürlich für ein Kind prägend sind.“
Lese-Tipp: Anwalt von Christina Block: Der Junge (10) wollte bei seiner Mutter bleiben!
In der Nacht zum ersten Januar 2024 wird Hensel in Dänemark von mehreren Unbekannten angegriffen, die Kinder Klara und Theodor mitgenommen, wie die dänische Polizei zu Beginn des Jahres bekannt gibt. Es folgt der Höhepunkt eines jahrelang andauernden Sorgerechtsstreits um die beiden jüngsten Block-Kinder. Erst sind sie kurzzeitig bei Mutter Christina Block, nach einem Eilantrag des Vaters erlässt das Hanseatische Oberlandesgericht dann eine einstweilige Anordnung, nach der die Kinder zu ihrem Vater zurückkehren müssen.
Darum wurden die Kinder nicht angehört
Angehört wurden die Kinder in Deutschland jedoch zuletzt nicht, was das Gericht gegenüber RTL bestätigt. Das hatte Christina Block kritisiert: „Ich hätte nie gedacht, dass meine Kinder, ohne angehört zu werden, zu dem Vater gebracht werden, der die Kinder vorher widerrechtlich einbehalten hat“, sagte Block der Bild. Kai Wantzen, Pressesprecher des Hanseatischen Oberlandesgerichts zu RTL: „Im Zusammenhang mit dem Eilverfahren, das Anfang des Jahres hier gelaufen ist, wäre der Wunsch der Kollegen gewesen, mit den Kindern zu sprechen. Dazu ist es letztlich nicht gekommen. Vor allen Dingen, weil von Seiten der Mutter hier mit großer Zurückhaltung reagiert worden ist und die Kollegen dann zu der Überzeugung gekommen sind, dass es jedenfalls kurzfristig mit einer Anhörung nichts werden würde. Und dann war vorrangig das Interesse an einer schnellen Entscheidung, die eine Rückkehr der Kinder ermöglicht.“
So begründet das Gericht die Entscheidung
Jetzt die erneute Entscheidung: Die deutschen Gerichte sind nicht mehr für den Sorgerechtsstreit zuständig. Die Begründung: Wegen des inzwischen verfestigten Lebensmittelpunktes der beiden Kinder in Dänemark fehlt es den deutschen Gerichten an der internationalen Zuständigkeit. Kai Wantzen zu RTL: „Dem liegt zugrunde die Erwartung, dass die Gerichte am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltsorts am nächsten dran sind und deshalb auch am ehesten in der Lage sind, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Und es ist hier eben so, dass auch im Verlauf eines gerichtlichen Verfahrens sich die Lebensumstände einfach ändern können. Und so ist es hier gewesen.“
Lese-Tipp: Die Kinder von Christina Block sollen einen Notfall-Knopf gehabt haben
Alle Versuche der deutschen Gerichte, die Kinder von Christina Block zurückzuholen, sind gescheitert
Das Oberlandesgericht bestätigt damit die entsprechende erstinstanzliche Entscheidung des Familiengerichts, gegen die die Mutter Beschwerde eingelegt hatte. Mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 hatte das Familiengericht die Sorgerechtsanträge beider Elternteile als unzulässig zurückgewiesen. Inzwischen sei der Aufenthaltsort der Kinder Dänemark. Dabei komme es nicht darauf an, dass der Wechsel der Obhut im Jahr 2021 unrechtmäßig gewesen sei, führt das Gericht aus. Entscheidend sei, dass alle rechtlichen Schritte in Dänemark zur Rückführung der Kinder ausgeschöpft wurden und die Kinder sich in zweieinhalb Jahren in ihrem neuen Umfeld eingelebt hätten.
Lese-Tipp: Christina Blocks Kinder wieder beim Vater! Ist das das Ende dieser Odyssee?
Das Entführungs-Drama um die Kinder von Christina Block und Stephan Hensel
Vor rund drei Jahren behält Stephan Hensel Klara und Theodor nach einem Besuch bei sich in Dänemark. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Hensel deshalb wegen Entziehung Minderjähriger angeklagt. Ob hier ein Verfahren eröffnet wird, muss das zuständige Landgericht aber erst noch entscheiden, wie der Gerichtssprecher auf RTL-Nachfrage erzählt.
Christina Block wird im Oktober 2021 vom Hanseatischen Oberlandesgericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen. Im Februar 2022 entscheidet ein dänisches Gericht jedoch, dass die Kinder trotzdem nicht zu ihr nach Deutschland müssen. Es heißt, sie wollen beim Vater bleiben. Und das tun sie nun vorerst auch weiterhin. Denn vorgehen kann Christina Block gegen die aktuelle Entscheidung des Gerichts aus rechtlicher Sicht nicht mehr. Ihre Anwältin reagierte auf RTL-Nachfrage bisher nicht. Schon am morgigen Donnerstag (22. Februar) soll es in Hamburg dennoch eine erneute Anhörung im Fall Block geben. Denn Opa Eugen Block hatte auf Umgang mit den Kindern geklagt. Hier geht es dann erst einmal darum, ob die Klage zugelassen wird und, ob in diesem Fall die deutschen Gerichte weiter zuständig sind.