Online anmelden und losfahren
Kfz-Zulassungen werden ab September einfacher

Wer sein Auto oder Motorrad anmelden will, kann sich ab dem 1. September den Gang zum Amt sparen. Halterinnen und Halter können nicht nur die Zulassung online beantragen. Der digitale Zulassungsnachweis reicht aus, um sofort loszufahren.
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Digitale Zulassungsnachweis reichts als Zulassungsbescheid aus
Die Zulassung für Kraftfahrzeuge kann man bereits seit fast vier Jahren online erledigen. Allerdings hat man nur den Gang zum Amt gespart, musste dafür geduldig sein: Bis Papiere und Plaketten für das Kennzeichen mit der Post zugestellt wurden, konnte es einige Zeit dauern.
Das ändert sich ab dem 1. September: Direkt nach der Bestätigung der digitalen Zulassung können Halter losfahren. Der digitale Zulassungsnachweis reicht zunächst als Zulassungsbescheid aus.
Die Stempelplaketten für die Nummernschilder und Papiere sollen innerhalb von zehn Tagen per Post zugeschickt werden.
„Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren. Wir haben in Deutschland rund 20 Millionen Kfz-Zulassungsvorgänge pro Jahr. Mit unserer neuen Verordnung machen wir die Zulassung digitaler, schneller und günstiger. Wir wollen es den Menschen und Unternehmen so einfach wie möglich machen: Dank der neuen Vorschriften gehören lästige und zeitraubende Behördengänge der Vergangenheit an“, erklärt Bundesverkehrsminister Volker Wissing.
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Nicht alle Zulassungsstellen bieten elektronische Zulassung an
Außerdem gibt es ab sofort die Möglichkeit, auch besondere Kennzeichen – wie E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen – online zu beantragen.
Und erstmalig können jetzt auch juristische Personen Anträge auf Zulassung eines Fahrzeugs digital über die bestehenden i-Kfz-Portale bei den Zulassungsbehörden abwickeln.
Theoretisch ist das alles also ab September möglich, in der Praxis könnte es noch etwas ruckeln. Es „liegen bisher keine Informationen vor, wie viele und welche Zulassungsbehörden derzeit schon die elektronische Zulassung anbieten oder dazu schon bald in der Lage sein werden“, erklärte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe in einer Mitteilung.
Allerdings habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits zugesagt, ab dem 1. September eine Liste der teilnehmenden Kfz-Zulassungsstellen auf der KBA-Website bereitzustellen.
Mit den neuen Möglichkeiten könnte als Schwung in die ganze Sache kommen. (mit dpa/aze)