Mit Nabelschnur erdrosselt: Prozess um Babyleiche gestartet
Angeklagte (19): Es war eine Totgeburt nach einer unbemerkten Schwangerschaft

Die damals 18-Jährige gebärt ihren Sohn – und soll ihn unmittelbar nach der Geburt mit der Nabelschnur erdrosselt haben. Anschließend soll sie das Kind in einen Kapuzenpullover gewickelt und in einem Graben in der Nähe ihrer Wohnung abgelegt haben. Ab dem heutigen Montag steht die junge Mutter wegen Totschlags vor dem Landgericht Kassel.
Angeklagte: Es war eine Totgeburt auf der Toilette
Acht Zeugen sollen am ersten Prozesstag aussagen, unter anderem der Vater der Angeklagten. Sie selbst sagt auf Nachfrage des Richters, sie habe nichts von der Schwangerschaft gewusst. Sie habe am besagten Tag Unterleibschmerzen gehabt und das Baby anschließend auf der Toilette zur Welt gebracht. Laut Angeklagter sei das Baby schon bei Geburt tot gewesen.
Stand die junge Mutter unter Schock?
Die damals 18-Jährige schildert weiter, dass sie das Baby in ein Handtuch und einen Pullover gewickelt habe und in einem Schockzustand hinausgelaufen sei. Draußen sei sie zweimal umgefallen und habe das Baby dann neben einem Fußgänger-/Radweg liegen lassen. Sie sei sehr schwach gewesen, habe sich dann zurück nach Hause begeben und ins Bett gelegt. Ihre Eltern seien zu dem Zeitpunkt nicht zu Hause gewesen und hätten auch ihre Schwangerschaft nicht registriert.
Fußgängerin findet Babyleiche im Graben
Entdeckt wurde der tote Säugling am 15. März 2021 von einer Fußgängerin neben einem Weg nahe Waldkappel-Bischhausen im Werra-Meißner-Kreis. Nur ein Tag danach hatte sich die junge Mutter bei der Polizei in Eschwege gemeldet. Laut den Ermittlern habe sie sehr genaue Angaben darüber gemacht, unter welchen Umständen sie den Säugling an der späteren Fundstelle abgelegt hat. Der DNA-Test bestätigte daraufhin, dass es sich bei der Frau um die Mutter des toten Kindes handelt.
Milderes Urteil wegen Alter der Angeklagten?
Das Alter der Angeklagten spielt nun eine Rolle beim Urteil. Als sie das Baby gebar und getötet haben soll, war die Angeklagte mit ihren 18 Jahren Heranwachsende. Bei einer Heranwachsenden muss das Gericht entscheiden, ob es über die Angeklagte noch nach Jugendstrafrecht urteilt. Das wäre denkbar, wenn das Gericht die Persönlichkeit und Entwicklung der Angeklagten mit der einer Jugendlichen gleichsetzt. Ein weiterer Prozesstag ist für den 31. März geplant. (dpa/gmö)