Freigänger Jörg N. soll sie 2015 ermordet haben
Lebenslange Haftstrafe nach Prozess-Marathon im Fall Judith

Dieser Fall hat alle Beteiligten lange beschäftigt und vor allem belastet: Der Angeklagte Jörg N. soll 2015 die damals 23-jährige Judith aus Bad Rehburg getötet haben. 2017 wird er wegen Totschlags zwar schuldig gesprochen, 2019 aber sogar freigesprochen. Der dritte Prozess vor dem Landgericht Osnabrück endet an diesem Donnerstag mit einem Schuldspruch wegen Mordes und einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Das Gericht sei überzeugt, dass Jörn N. die Studentin getötet hat. Ebenfalls stehe fest, dass er versucht habe, sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen.
Angeklagter war vorbestraft
Scheinbar entspannt streckt Jörg N. heute im Gerichtssaal die Beine aus, als der Richter langsam und deutlich die Vorwürfe und das Urteil gegen ihn verkündet. Zum Zeitpunkt der Tat war er bereits wegen Vergewaltigung verurteilt und befand er sich im Maßregelvollzugszentrum in Bad Rehburg. Seit Anfang 2015 wurden ihm Lockerungen wie unbegleitete Ausflüge gewährt, er durfte z.B. seine Mutter besuchen. Judith wiederum ging wohl gern in dem Klosterwald in der Nähe spazieren. Laut dem Urteil entschied sich der Angeklagte wohl spontan dazu, sich sexuell an ihr zu vergehen, als er ihr bei einem Freigang begegnete. Was dann genau passiert ist, lasse sich nicht klären. Judith starb durch Ersticken, wehrte sich vorher gegen ihren Angreifer. Als der heute 54-Jährige damals mit Schrammen und dreckiger Kleidung wieder im Maßregelvollzug ankam, behauptete er offenbar, dass er mit dem Fahrrad vom Weg abgekommen sei.
Unterschiedliche Urteile - "Indizienprozess"
Die ersten Prozesse finden 2017 und 2019 am Landgericht in Verden statt. Zunächste wird Jörg N. „nur“ wegen Totschlags zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt, dagegen legt Judiths Familie Revision ein. Zwei Jahre später wird der Angeklagte dann sogar frei gesprochen, aus Mangel an Beweisen. Judiths Familie ist entsetzt: „Das Schlimmste war letztendlich der Freispruch. Das war für uns alle ein Schlag ins Gesicht.“ so Judiths Schwester damals im RTL-Interview. Dieses Mal legen beide Seiten Revision ein, der Bundesgerichtshof gibt ihnen Recht. Seit September 2021 wird der Fall daher in Osnabrück verhandelt. „Schwierigkeit bei dem Prozess ist, dass es ein sogenannter Indizienprozess ist, es also keine direkten Zeugen für die Tat gab“, so der Gerichtssprecher Christoph Willinghöfer.
Vater findet tote Tochter im Wald
Judith T. wird im September 2015 im Klosterwald in Loccum, im Kreis Nienburg, tot aufgefunden. Ausgerechnet ihr Vater findet die damals 23-Jährige Studentin: „Ich hab mich hingehockt und habe vorsichtig zwei Stöckchen zur Seite geschoben...und habe dann sofort ihren Schädel gesehen.“ Gegen das Urteil kann die Verteidigung von Jörg N. noch sieben Tage lang Einspruch erheben, bis dahin sitzt Jörg N. weiter in U-Haft.