Instagram: Müssen auch Privatpersonen Verlinkungen als Werbung kennzeichnen?

[Werbung wegen Verlinkung], (Werbung) #selbstgekauft: Solche und ähnliche Kombinationen sieht man auf Instagram gerade überall – völlig unabhängig davon, ob der Verfasser des Posts mit seinem Account Geld verdient oder nicht. Der Grund dafür sind zahlreiche Abmahnungen mehrerer Influencer und offenbar auch Privatpersonen, die in ihren Beiträgen Marken, Shops und Co. verlinkt haben. Die Rechtslage ist verwirrend: Muss jetzt jeder alles als Werbung kennzeichnen, auch wenn es gar keine ist?
Strafe für Produktverlinkungen
Dass Influencer auf Instagram eindeutig kennzeichnen müssen, wenn sie für einen Post Geld bekommen, ist nicht neu. Dass inzwischen offenbar aber auch eine Verlinkung ohne jegliche Gegenleistung schon als Werbung gilt, macht vielen Sorgen. Denn zahlreiche Instagram-User sollen jetzt genau dafür Strafe zahlen. Ein Post der Bloggerin Vreni Frost brachte den Stein ins Rollen: Sie bekam vom "Verband Sozialer Wettbewerb" (VSW) eine Abmahnung, weil sie verlinkte, woher sie die von ihr selbst gekauften Kleidungsstücke hatte. Auch Cathy Hummels traf es. Beide Frauen kämpfen nun vor Gericht dagegen, dass sie dafür bezahlen sollen, wenn sie ihre Follower aus freien Stücken informieren und unterhalten wollen.
Auch kleine Privat-Accounts betroffen
VSW-Anwalt Ferdinand Selonke erklärt im Magazin "absatzwirtschaft": "Personen mit einer großen Anzahl von Followern (z.B. 50.000), die noch dazu Verlinkungen auf eine Seite eines Unternehmens vornehmen, müssen ihre Posts als Werbung kennzeichnen, selbst wenn sie das präsentierte Produkt von einem Unternehmen kostenlos und ohne Vorgaben erhalten haben." Doch offenbar machen die Kanzleien nicht bei solchen großen Influencer-Accounts Halt: Auch Instagramer mit 300 Abonnenten, die die App völlig privat und ohne jeden werblichen Hintergedanken nutzen, bekamen Post, wie der Youtube-Channel "reporter" herausfand. Wie kann das sein?
Im Zweifelsfall Quittungen aufbewahren
Die Abmahnkanzleien machen sich offensichtlich die nicht ganz eindeutige Rechtslage zunutze, denn die Fälle werden von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bewertet. Ob man mit einem Mini-Account vor Gericht wirklich für ein paar Verlinkungen belangt werden kann, sehen Anwälte wie Arne Neubauer von Osborne Clarke laut "absatzwirtschaft" kritisch: "Wenn eine Quittung vorliegt, ist man auf der sicheren Seite. Aber selbst ohne Quittung hat der Verband die Pflicht, mehr Anhaltspunkte für eine mögliche Kooperation zu besitzen als nur ein Foto."
Transparenz bleibt auf der Strecke
Bis eine einheitliche Regelung Klarheit bringt, sollten also vor allem Instagram-User, die ihren Account kommerziell nutzen, auf Nummer sicher gehen und Verlinkungen als Werbung kennzeichnen. Aber auch kleine private Nutzer sollten prüfen, ob sie Marken wirklich ohne den Hinweis verlinken wollen – die Gefahr, dass eine Abmahnung vor Gericht durchkommt, ist zwar nicht sehr groß, verursacht aber im Zweifelsfall eine Menge Stress. Für Transparenz sorgen die Aktionen des VSW und anderer Kanzleien allerdings nicht – im Gegenteil: Wenn jeder alles als Werbung kennzeichnet, weiß keiner mehr, wann es sich wirklich um eine Anzeige handelt.


