Hätte Schöllkraut-Warnhinweis früher erfolgen müssen?

Nach Iberogast-Todesfall: Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft

Eine Apothekerin hält das rezeptfreie Magenmittel IBEROGAST in der Hand. CloseUp-Foto. Iberogast; Planzliches Arzneimittel; rezeptfreie Medikament Ibeogast.
Die Magentropfen Iberogast enthalten unter anderem das umstrittene Schöllkraut.
www.imago-images.de, imago images / Uwe Steinert, via www.imago-images.de

Bayer droht Ärger: Hätte Todesfall vermieden werden können?

Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt im Umfeld des Pharmakonzerns Bayer wegen eines Todesfalls, berichtet das Handelsblatt. Bekannt wurde der Fall bereits im Juli 2018, Bayer musste daraufhin bei dem Reizdarm-Mittel Iberogast vor möglichen Leberschäden warnen. Der Todesfall hätte möglicherweise vermieden werden können, wenn Bayer früher vor Nebenwirkungen gewarnt hätte.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte fordert seit Jahren Warnhinweis für Iberogast

Über fünf Jahre lang hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) von Bayer gefordert, einen Warnhinweis in die Packungsbeilage von Iberogast aufzunehmen und vor den Risiken des Inhaltsstoffes Schöllkraut zu warnen.

Dass Schöllkraut in eher seltenen Fällen Leberschäden verursachen kann, ist schon lange bekannt. Trotzdem hielt es Bayer für unnötig, einen Warnhinweis in die Packungsbeilage von Iberogast einzufügen - bis zu dem im Juli 2018 bekannt gewordenen Todesfall. Eine Frau war an Leberversagen und inneren Blutungen gestorben, die zuvor Iberogast eingenommen hatte.

Im Beipackzettel von Iberogast steht jetzt: „Bei der Anwendung von Schöllkraut-haltigen Arzneimitteln sind Fälle von Leberschädigungen (Anstieg der Leberenzymwerte, des Bilirubins bis hin zu arzneimittelbedingter Gelbsucht (medikamentöstoxischer Hepatitis) sowie Fälle von Leberversagen) aufgetreten."

Was passiert im Darm? Gesundheitslexikon
01:13 min
Gesundheitslexikon
Was passiert im Darm?

30 weitere Videos

Ökotest: Wirksame Reizdarm-Mittel ohne krasse Nebenwirkungen

Die Zeitschrift Ökotest hatte in ihrem Test 11 von 18 Reizdarm-Präparate mit „mangelhaft" oder „ungenügend" bewertet. Kritisiert wurde vor allem die unbelegte Wirksamkeit der Reizdarm-Mittel.

Iberogast schnitt bei dem Test „befriedigend" ab. Zwar wurde die Wirksamkeit von Iberogast bestätigt, allerdings wurde in dem Test auch der Einsatz von Schöllkraut kritisiert und der Umstand, dass zum Test-Zeitpunkt kein Hinweis im Beipackzettel zu finden war, dass Schöllkraut unter bestimmten Umständen Leberschäden verursachen kann.

Mit „sehr gut" wurden in dem Test nur drei Produkte mit dem Stoff Butylscopolamin sowie Pfefferminz- und Kümmelöl bewertet. Die Substanzen gelten als entkrampfend und schmerzlindernd. Es handelt sich um „Buscopan Dragées", „Carmenthin bei Verdauungsstörungen" sowie „Chiana-Kapseln Reizdarm".

Laut dem „Handelsblatt" richte sich das Ermittlungsverfahren gegen unbekannt, ein Sprecher der Staatsanwaltschaft habe eine Stellungnahme dazu abgelehnt. Bei Bayer wisse man nichts von einem Ermittlungsverfahren.