Expertin klärt aufInternet weg im Homeoffice? DAS müssen Arbeitnehmer wissen

Internet-Störung
Internet weg im Homeoffice? Anwältin Nicole Mutschke klärt auf, was Arbeitnehmer wissen müssen.
RTL

Ohne Internet geht im Homeoffice nichts!
Wer bei Störungen oder einem kaputten Router von zu Hause aus nicht mehr arbeiten kann, muss schnell handeln. Expertin Nicole Mutschke erklärt, was ihr im Homeoffice bei einem Internet-Ausfall beachten müsst.

Kein Internet? Schnell den Chef informieren!

Es ist ein leidiges Ärgernis – gegen Internetstörungen sind Arbeitnehmer im Homeoffice oft machtlos. Doch wenn das Netz streikt und Arbeiten so unmöglich macht, dürfen Arbeitnehmer nicht lange zögern.

Wie Anwältin Nicole Mutschke im RTL-Interview erklärt, solle man unverzüglich seinen Arbeitgeber über die Störung informieren. „Dann kann gemeinsam geklärt werden, wie mit der Situation umzugehen ist und ob es alternative Lösungen gibt“, so die Expertin für Arbeitsrecht weiter. Häufig seien auch im jeweiligen Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen Regelung festgehalten, wie sich Arbeitnehmer in einem solchen Fall verhalten sollen.

Lese-Tipp: Homeoffice-Ausstattung: 7 richtig gute Gadgets für angenehmes Arbeiten

Gleiches gilt auch, wenn der Router streikt oder gar nicht mehr funktioniert. „Grundsätzlich muss der Arbeitgeber dafür Sorgen, dass der Arbeitnehmer zu Hause arbeiten kann und die entsprechenden Arbeitsmittel zur Verfügung stellen“, sagt Mutschke. Bei Problemen mit dem Router oder weiterer Technik, sollten man sich also direkt an den Chef wenden.

Im Video: Langsames Internet? Expertin erklärt was ich machen könnt

Letzter Ausweg: Zurück ins Büro!

Wenn es gar keine Alternativen gibt, kann es aber auch heißen: Zurück ins Büro! Das können laut Mutschke bei Störungen der Fall sein, die sich nicht so schnell beseitigen lassen. „Aufgrund seines Direktionsrechts kann der Arbeitgeber dann in der Regel auch wieder ins Büro zurückrufen.“

Lese-Tipp: Telekom, O2 und 1&1 betroffen: Internet-Störung in ganz Deutschland!

Mit einer Ausnahme, nämlich wenn Homeoffice ausdrücklich im Arbeitsvertrag vorgesehen ist. Mutschke erklärt: „Ist der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag zur Tätigkeit im Homeoffice berechtigt, kann der Arbeitgeber ihm die Homeoffice Möglichkeit nicht ohne weiteres entziehen.“ Treten jedoch immer wieder Probleme auf, die die Arbeit zu Hause unmöglich machen, könne der Vorgesetzte die Rückkehr ins Büro anordnen.

Playlist 50 Videos

Expertin: „Verlorene Arbeitszeit muss nicht nachgeholt werden“

Am Ende des Tages kann auch der Arbeitgeber nichts machen, wenn das Internet durch eine größere Störung nicht funktioniert. Dafür trage der Arbeitgeber das allgemeine Betriebsrisiko – auch im Homeoffice. „Schließlich handelt es sich auch in diesem Fall um den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers“, sagt die Expertin. Das wirkt sich zugunsten der Arbeitnehmer aus, denn die durch fehlendes Internet verlorene Arbeitszeit müsse in der Regel nicht nachgeholt werden.

Lese-Tipp: Schlechte Internetverbindung selbst aufdecken

Auch auf das Gehalt wirke das Internet-Problem nicht aus. Bei einem unverschuldeten Ausfall des Internets erhalte man weiter den vereinbarten Lohn, beruhigt die Expertin. Eine Internetstörung ist also kein Grund zur Panik und lässt sich in Absprache mit den Vorgesetzten bewältigen.