Hartz IV: Welche Unterlagen sind erforderlich?

Mit einem Superweitwinkelobjektiv fotografiert, verlassen Personen am Dienstag (25.07.2006) die Bundesagentur für Arbeit in Hannover. Eineinhalb Jahre nach Beginn von Hartz IV sieht die Bundesagentur für Arbeit (BA) kein Scheitern der Arbeitsmarktreform. Trotz vorhandener Mängel sei die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe richtig gewesen. Die Hoffnung der Bundesregierung, mit Hartz IV lasse sich die Arbeitslosigkeit deutlich senken, hat sich aber bisher nicht erfüllt, sagte der Chef der BA-Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen, Klaus Stietenroth. Foto: Rainer Jensen dpa/lni (zu lni 4118 vom 25.07.2006) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Wo kann ich Hartz IV beantragen?

Den Hartz-IV Antrag können sie formlos in einer Schriftform, telefonisch oder auch persönlich stellen. Auf jeden Fall müssen Sie die erforderlichen Unterlagen nachreichen. Der Ort der Antragstellung ist in jeder Kommune unterschiedlich. Zuständig ist der Träger, in deren Bezirk sie gemeldet sind. Meistens ist es die Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de).

Welche Unterlagen sind notwendig?

Zur Beantragung von Arbeitslosengeld II werden folgende Unterlagen benötigt:

- der vollständig ausgefüllte und vom Antragsteller, ggf. auch von seinem Lebenspartner

unterschriebene Antrag.

- der Personalausweis des Antragstellers

- Eine Meldebescheinigung mit Ausweisdokument, falls kein gültiger Personalausweis

vorliegt

Wie lange bekommt man Hartz IV?

In der Regel erfolgt eine Leistungsbewilligung für die Dauer von zunächst 6 Monaten. Nach Ablauf dieses Bewilligungszeitraums wird erneut überprüft, ob und inwieweit Anspruch auf Weiterbewilligung von Hartz IV besteht.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, also besteht weiterhin Anspruch auf Hartz IV nach dem Sozialgesetzbuch, werden die Leistungen so lange gezahlt, bis der Anspruch erlischt. Dies kann durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, Verweigerung einer Arbeitsnahme etc. geschehen.