Mit dem Knöllchen wäre er günstiger dran gewesen

Mann will Strafzettel mit Franzbrötchen verhindern - 1800 Euro Geldstrafe wegen Bestechung!

Frisch gebackene Franzbrötchen
Frisch gebackene Franzbrötchen
RTL

Von Julia Freistedt und Kai Bülter

Was für den Bayern das Brezel, das ist für den Hamburger sein geliebtes Franzbrötchen. Dazu kann man einfach nicht nein sagen – das dachte sich wohl auch Taxifahrer Volkan T. (Name geändert) als er im Juli 2021 zwei Kontrolleuren des Hamburger Landesbetriebs für Verkehr Franzbrötchen und Kaffee anbietet. Die charmante Geste hat aber offenbar einen Hintergedanken: Die Kontrolleure sollen im Gegenzug von einem Strafzettel wegen Falschparkens gegen ihn absehen. Deshalb wird der Mann zu einer Geldstrafe wegen Bestechung verurteilt!

Angeklagter: "Sie sehen ja aus, als würden Sie Franzbrötchen mögen"

Volkan T. versteht die Welt nicht mehr. Als der Hamburger Taxifahrer im Juli 2021 seine Frau zum Arzt bringt, stellt er seinen Wagen im Halteverbot ab. Zwei Kontrolleure des Hamburger Landesbetriebs schreiben ihn wegen Falschparkens auf. „Als meine Frau heraus kam, habe ich schon gesehen, dass ich aufgeschrieben wurde“, sagt er im Prozess vor Gericht. „Ich habe schon gehofft, dass die vielleicht nochmal etwas ändern – das habe ich gefragt. Aber das ging nicht“, so der Angeklagte weiter.

Erst danach habe er den beiden Ordnungshütern jeweils einen Kaffee und ein Franzbrötchen angeboten: „Der Korpulentere – den habe ich gefragt: Sie sehen ja aus, als würden Sie Franzbrötchen mögen. Aber das sollte keine Beleidigung sein. Ja, das war provokant von mir. Das war nicht gut von mir. Menschlich gesehen, moralisch gesehen, war das nicht korrekt.“ Damit habe er die beiden aber nicht bestechen wollen, wie er im Prozess aussagt. Die Sache sei „schon durch“ gewesen.

Keine Gnade: 1800 Euro wegen Bestechung

Vor Gericht steht Aussage gegen Aussage, die Richterin fragt den Angeklagten: „Haben Sie gesagt: ‘Ich gebe ihnen einen Kaffee aus, wenn Sie mich nicht aufschreiben?“ – das verneint der Angeklagte. Doch einer der Zeugen, der „korpulente“ Kontrolleur, sieht das anders. Als er den Wagen aufschreibt, kommt der Angeklagte ins Spiel: „Da hat er zu mir gesagt, er könne mir ja ein Kaffee ausgeben, wenn ich das löschen würde (...) daraufhin habe ich gesagt, dass das Bestechung sei“. Trotzdem habe der Angeklagte das Angebot mehrfach wiederholt und deshalb sieht das Gericht die Bestechung als erwiesen an: Der Hamburger bekommt 30 Tagessätze zu je 60 Euro wegen Bestechung, macht dann 1800 Euro – da wäre er mit dem Strafzettel definitiv günstiger unterwegs gewesen.