Alkoholkontrollen im Hamburger Hafen
Auf der Suche nach dem "drunken sailor"

Es ist Ende Januar: Kurz nacheinander prallen zwei Schiffe im Hamburger Hafen gegen Brücken. Der Grund: Trunkenheit am Steuer. Seitdem fragt sich so mancher: "What shall we do with the drunken sailor?" Das alte Klischee vom trinkenden Seemann scheint auf der Elbe bestätigt. Bei der Hamburger Wasserschutzpolizei kommt das aber gar nicht gut an. Die Folge: Kontrollen.
5.000 Kontrollen in zwei Jahren
„Vom großen Containerschiff bis zum kleinen Hafenfahrzeug“ – alles wird kontrolliert, erzählt Hauptkommissar Jens Schwertfeger vom WSP7, dem Fortbildungs- und Einsatzzug der Wasserschutzpolizei. In den vergangenen zwei Jahren wurden 5.000 Kontrollen durchgeführt. Fünf Mal sei dabei Trunkenheit festgestellt und zur Anzeige gebracht worden. „Von daher waren die aktuellen Fälle schon sehr außergewöhnlich". Verdächtig sei es, wenn sich die Schiffsführer über Funk nicht zurückmelden. „Man kann Trunkenheit aber auch bei Schiffsführern an der Fahrweise erkennen: Schiffe fahren bestimmte Strecken im Hafen, die haben sich an bestimmte Fahrwasser zu halten. Und wenn man auf dem Radar sieht, dass da einer seltsam fährt und da etwas nicht stimmt, dann gehen wir direkt an Bord", so Schwertfeger.
Was war passiert?
Am 29. Januar ist ein Baggerschiff bei Hochwasser gegen die Freihafenelbbrücke gefahren, einen Tag später stößt ein Binnenschiff gleich gegen zwei Brücken. In beiden Fällen hatten die Schiffsführer laut Polizei rund 1,4 Promille Alkohol im Blut. Während die „Heavy Metal" an der Brücke des 17. Juni und der Alten Harburger Süderelbbrücke nur geringe Schäden verursacht, wird die Freihafenelbbrücke durch das Baggerschiff so schwer beschädigt, dass sie noch bis mindestens Mai für Autos gesperrt bleiben muss.
Klischee des "drunken sailor" bestätigte sich nicht
Trunkenheit im Schiffsverkehr sei, entgegen allen Klischees, eher selten, weiß Schwertfeger. Die beiden Fälle im Januar habe man aber ernst und zum Anlass genommen, „in den vergangenen Wochen zielgerichtete Kontrollen durchzuführen und bei den Binnenschiffern noch ein bisschen genauer hinzuschauen als wir das eh schon machen." Das Ergebnis: „In dieser Zeit gab es überhaupt keine Feststellungen in Richtung Trunkenheit."
"Ich glaube, dass hat sich mit der Zeit geändert. Früher stand allgemein mehr Alkohol auf dem Tisch - das ist ja in vielen Berufen so gewesen." Bei einem Binnenschiffer gehe es schließlich auch um die Existenz. "Wenn sein Befähigungszeugnis weg ist, kann er kein Geld verdienen“, erklärt Hauptkommissar Godknecht bestätigt.
Die Kontrolldichte sei deshalb wieder auf das „Normalmaß" zurückgefahren worden, sagt Schwertfeger. Schließlich müssten die Binnenschiffer auch ihren Job machen. (dpa/fst)