Was das Gesetz festlegtGeld gefunden? So viel Finderlohn steht Ihnen jetzt zu
Die Stimme der Vernunft sagt uns, dass wir etwas, das uns nicht gehört, dem Eigentümer zurückgeben müssen. Das vorbildhafte Verhalten wird dann im Gegenzug mit einem Finderlohn honoriert. Das erhoffte ich auch Taxifahrer Hazir S. aus München, als Fußballstar Manuel Neuer sein Portemonnaie in seinem Taxi vergaß und er es ihm zurück brachte. Doch statt eines Finderlohns erhielt er lediglich ein Trikot zum Dank. Vollkommen okay oder ein viel zu knauseriger Finderlohn? Was sagt das Gesetz dazu?
Im Video erklärt Rechtsanwalt Martin Schnell, was Ihnen zusteht, wenn Sie in der Öffentlichkeit Geld finden.
Hamburgerin findet 20.000 Euro im Bus
Die Hamburgerin Sophie Dorison entdeckt 2016 eine herrenlose Plastiktüte neben sich im Bus. Sie hält sie zunächst für Müll, doch dann fällt ihr auf: In der Tüte befinden sich eine Menge Geldscheine – im Wer von insgesamt 20.000 Euro! “Ich habe genauso, wie jeder andere auch, darüber nachgedacht, das Geld zu behalten, ganz klar.“ Doch Sophie Dorison gibt das Geld bei der Polizei ab und handelt damit genau richtig. Denn gesetzlich ist sie sogar dazu verpflichtet, das gefundene Geld abzugeben – sonst macht sie sich strafbar wegen Fundunterschlagung. Das ehrliche Verhalten wird dann allerdings auch belohnt.
Über welchen Finderlohn-Betrag sich Sophie Dorison freuen durfte? Im Video verraten wir es.
Wie viel Finderlohn steht dem Finder zu?
Martin Schnell ist Rechtsanwalt und erklärt im Interview mit RTL, wie viel Finderlohn ehrlichen Findern zusteht:
Fünf Prozent der Summe, wenn der Betrag der gefunden Geldsumme bis zu 500 Euro beträgt.
Ab 500 Euro sind es nur noch drei Prozent.
Ebenfalls gilt dieser Prozentsatz für gefundene Tiere.
Bei einem Wert von bis zu 50 Euro in Öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es keinen Finderlohn. Ist es mehr Geld, dann wird für die Abgabe des Funds aber auch nur noch die Hälfte des normalen Finderlohns ausgegeben.
Finderlohn: Was passiert, wenn der Eigentümer sich nicht meldet?
Sollte sich der Eigentümer innerhalb eines halben Jahres nicht melden, dann darf der Finder die komplette Summe behalten - normalerweise. Denn für Bus, Bahn und Behörde gilt wiederum eine Ausnahmeregelung: Das Geld geht an die Stadt.
Doch meistens kommt es vor, dass Dinge verloren gehen, die nur für den Eigentümer von Wert sind. Dann ist der Finderlohn nach eigenem Ermessen festzulegen.