Fall aus "Beck is back"
Garantenpflicht: Wann wird aus „nicht helfen“ Totschlag?
Unterlassene Hilfeleistung oder Totschlag?
In der RTL-Anwaltsserie „Beck is back“ leistet eine Frau leistet ihrem Ehemann keine erste Hilfe – und wird dafür wegen Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt. Aber nicht etwa wegen unterlassener Hilfeleistung - sondern durch die sogenannte Garantenpflicht. Im Video erklärt ein Rechtsanwalt, warum beim eigenen Ehepartner andere Maßstäbe gelten als bei einem Fremden.
Garantenpflicht: Was ist das?
Eine Garantie kennen die meisten: Es ist eine verbindliche Zusage bzw. eine Sicherheit, die man jemandem gibt. So gibt es viele Hersteller, die eine Garantie auf ihr Produkt geben. Auch Menschen können bzw. müssen aufgrund ihrer Stellung eine Garantie abgeben. Das sind die sogenannten Garantenpflichten.
Garantenstellung aus Gesetz oder Vertrag
Eine Garantenstellung kann sich aus dem Gesetz oder einem Vertrag ergeben. Der Lehrer hat gegenüber seinen Schülern eine Garantenpflicht, die Erzieherin gegenüber den Kindergartenkindern.
Die natürlichste Garantenstellung ist die der Eltern für ihre Kinder. Die elterliche Sorge ergibt sich aus § 1626 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Aber auch Ehegatten gehen mit der Eheschließung eine Garantenstellung ein: Die eheliche Lebensgemeinschaft ist in § 1353 BGB geregelt. Dort heißt es wörtlich „Die Ehegatten tragen füreinander Verantwortung."
Wie weit diese Verantwortung geht und warum der Ehepartner sogar wegen Totschlags verurteilt werden kann, wenn er seinem hilflosen Partner nicht hilft und damit seine Garantenpflicht verletzt - darüber spricht „Beck is back"-Star Bert Tischendorf im Video mit Rechtsanwalt Mathias Herold.