Pläne für neue MietpreisbremseFür 40 neue Kommunen und Städte soll die Bremse bald gelten

Die Mietpreisbremse soll ab März in 57 Städten in NRW gelten. Das geht aus der Neufassung der Mieterschutzverordnung hervor. Seit knapp viereinhalb Jahren gilt die Regelung zum Beispiel in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Hier zahlen die Menschen durchschnittlich um die zwölf Euro pro Quadratmeter Wohnung. Vergleichsweise hoch, in NRW zahlen nur Kölner mehr.

Die Mietpreisbremse soll greifen, wenn eine Wohnung neu vermietet wird. Dann darf die Gesamtmiete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Und: Die Nettokaltmiete darf in drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent steigen. Ab März soll die Bremse statt für 18, für 57 Kommunen gelten.

Folgende Städte sollen dazukommen:

  • Aachen

  • Bad Lippspringe

  • Bergheim

  • Bielefeld

  • Brühl

  • Dormagen

  • Dortmund

  • Düren

  • Elsdorf

  • Erftstadt

  • Erkrath

  • Frechen

  • Greven

  • Grevenbroich

  • Harsewinkel

  • Hilden

  • Hürth

  • Kaarst

  • Kempen

  • Kerpen

  • Korschenbroich

  • Krefeld

  • Langenfeld

  • Leverkusen

  • Lohmar

  • Lotte

  • Meckenheim

  • Meerbusch

  • Monheim

  • Neuss

  • Ostbevern

  • Overath

  • Paderborn

  • Ratingen

  • Rheinbach

  • Rommerskirchen

  • Sankt Augustin

  • Swisstal

  • Troisdorf

  • Weilerswist

Mehr Wohnungen statt Bremse

Die Interessengemeinschaft Haus und Grund hält von den Plänen nichts. Sie fordert mehr Wohnungen. Dann würden die Mieten automatisch sinken. Ganz nach dem Motto: Baggern statt bremsen. Ähnlich sieht das auch Henning Höne von der FDP. Eine Bremse, löse nicht das Problem. Es brauche einen Turbo für mehr Wohnungen. Experten sehen die Mietpreisbremse ohnehin kritisch. Eine Art Papiertiger. Denn die Mieter müssen aktiv werden, wenn die Miete zu stark erhöht wird. Was die meisten eben nicht machen, aus Angst vor Ärger mit dem Vermieter.

Final ist die geplante Verordnung allerdings noch nicht. Aus dem Ministerium heißt es heute schriftlich:

"[...] Die Rechtsverordnung über die Neufassung der Mieterschutzverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen unterliegt nicht der Zustimmung des Landtages. Die Ressortabstimmung sowie die Verbändeanhörung laufen zum aktuellen Zeitpunkt und sind noch nicht abgeschlossen.[...]"