Als Ausgleich für Raucherpausen

Chef gibt Nichtrauchern fünf Urlaubstage mehr im Jahr

Restaurantbesitzer wollte Ärger zwischen Rauchern und Nichtrauchern beenden

Weil es in seinem Betrieb immer Ärger zwischen Rauchern und Nichtrauchern gab, hat sich Helmut Glas, der Besitzer des Landgasthofs Jägerstübchen in Neustadt-Hambach (Rheinland-Pfalz) etwas ganz Besonderes ausgedacht. Jeder Mitarbeiter, der nicht raucht, bekommt fünf Urlaubstage zusätzlich im Jahr. Die anderen dürfen während der Arbeitszeit zwischendurch weiter ihre Zigarettenpausen machen – müssen dafür aber auf den Zusatzurlaub verzichten.

Mehr Urlaub für Nichtraucher
Helmut Glas aus Neustadt gibt seinen rauchfreien Mitarbeitern fünf Tage zusätzlichen Urlaub im Jahr.
RTL

Bei den Mitarbeitern kommt der Nichtraucher-Urlaub gut an

Weil Glas sich als Chef für die Stimmung in seinem Betrieb verantwortlich fühlt, befragte er seine Mitarbeiter, wie viel Zeit sie pro Tag mit Rauchen verbringen würden. „Bei uns im Betrieb sind wir tolerant. Die Raucher müssen nicht ausstechen“, erklärt der Restaurantchef. Er habe das dann hochgerechnet und sei auf acht bis 15 Arbeitstage pro Person im Jahr gekommen, die seine Rauchenden Mitarbeiter mit ihrer Zigarette und nicht am Arbeitsplatz verbringen würden.

Um einen gerechten Ausgleich für alle rauchfreien Mitarbeiter zu schaffen, entschied er sich, fünf Tage Zusatzurlaub zu gewähren, für alle, die während der Arbeitszeit nicht zum Qualmen nach draußen müssen. Das Ganze kommt bei seinen Mitarbeitern so gut an, dass sich manche sogar dazu entschlossen hätten, zu Nichtrauchern zu werden. Seitdem hat das Schimpfen über Raucherpausen ein Ende und alle seien zufrieden. „Das ist eine Lösung, die für unseren Betrieb gut ist, ich weiß nicht ob das für andere Betriebe funktioniert“, erklärt Helmut Glas.

Arbeitsrechtler rät zur Vorsicht bei Zusatzurlaub für Nichtraucher

Frank Zander, Fachanwalt für Arbeitsrecht, sieht den zusätzlichen Urlaub für Nichtraucher durchaus durch das Gleichbehandlungsgebot gedeckt. Wenn man Rauchern bezahlte Pausen zugestehe, könne man auch Nichtrauchern einen Bonus einräumen, meint er. Diskriminierend sei das nicht, erklärt der Arbeitsrechtler, denn gesetzlich sei festgelegt, dass Diskriminierung eine Besserstellung aufgrund bestimmter Merkmale, zum Beispiel des Alters, des Geschlechts, der Religion, der Herkunft oder der sexuellen Orientierung sei. Wenn man Raucher und Nichtraucher anders behandle, sei das vor dem Gesetz nur eine Besserstellung bzw. Schlechterstellung aber keine Diskriminierung.

Zander rät Arbeitgebern aber zu Vorsicht, weil es zu so einem Fall noch keine Urteile von Arbeitsgerichten gebe. „Hier muss ich aufpassen, dass ich nicht in ein Benachteiligungsverbot komme und dann eventuell allen Mitarbeitern mehr Urlaub zahlen muss“, erklärt er. Grundsätzlich gelte auch für rauchende Arbeitnehmer, dass sie die vertraglich festgelegte Arbeitszeit leisten müssen. Wer also zwischendurch Raucherpausen mache, könne vom Arbeitgeber verpflichtet werden, die Zeit nachzuarbeiten, wenn die Pausenzeiten sonst überschritten würden.