Früher in Rente? So geht's!

Das Arbeitsleben abkürzen und früher in den wohlverdienten Lebensabend starten? Davon träumen viele deutsche Arbeitnehmer. Es gibt viele Tipps, wie es klappt mit der vorzeitigen Rente.
Doch eins vorab: Die Zeiten der massenhaften Frühverrentung ohne Rentenkürzung sind vorbei. Außerdem erschweren neue Gesetze den vorzeitigen Renteneintritt. Die freie Entscheidung, ob man früher oder später aus dem Arbeitsleben ausscheiden will, gibt es heute nur noch in ganz wenigen Ausnahmefällen.
Bei diesen Ausnahmefällen handelt es sich um bestimmte Arbeitnehmer-Gruppen, die sich sofort in den Ruhestand verabschieden können.
1. Besonders langjährig Versicherte: Dazu zählen Sie, wenn Sie mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben. Außerdem können sonstige Zeiten angerechnet werden, die per Gesetz ebenfalls Pflichtbeiträge darstellen. Dazu gehören Zeiten der Kindererziehung, Wehr- und Zivildienst, die Pflege eines Pflegebedürftigen oder Zeiten des Bezugs von Arbeitslosen- oder Krankengeld. Kommen Sie auf eine Wartezeit von 45 Jahren? Dann können Sie ab dem 63. Lebensjahr, also schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen.
Übrigens: Die Regeleintrittsgrenze wird ab 2012 schrittweise von aktuell 65 Jahren und einem Monat auf 67 angehoben. Das bedeutet, dass pro Jahr einen Monat länger gearbeitet werden muss, ab 2023 zwei. Sprich: Wer 2015 in Rente gehen möchte, muss 65 Jahre und vier Monate alt sein, arbeitet also drei Monate länger.
2. Langjährig Versicherte, die zuvor mindestens 35 Jahre eingezahlt haben und mindestens 63 Jahre alt sind.
3. Schwerbehinderte, die mindestens 35 Jahre eingezahlt haben, können noch vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen. Die wurde seit 2012 für Schwerbehinderte der Jahrgänge 1952 bis 1963 schrittweise von 60 auf 62 angehoben. Die Jahrgänge 1964 und jünger bekommen diese Rente dann - ab 2029 - frühestens ab dem 62. Lebensjahr. Ein Beispiel: Wer im Mai 1953 geboren wurde, kann die Altersrente für Schwerbehinderte ab einem Alter von 60 Jahren und 5 Monaten beanspruchen.
4. Altersrente für Frauen, die eine Wartezeit von 15 Jahren aufweisen können, davon mehr als zehn nach dem 40. Geburtstag. Die Altersrente können allerdings nur Frauen beanspruchen, die vor dem 01.01.1953 geboren sind. Das heißt, den Jahrgängen 1953 und jünger wird diese Rente nicht mehr gewährt.
Wer früher in Rente geht, bekommt später weniger
5. Ältere Arbeitslose können unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab dem 63. Lebensjahr in Rente gehen. Das geht, wenn Sie nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und sechs Monaten mindestens 52 Wochen arbeitslos gemeldet waren und zuvor mindestens 15 Jahre eingezahlt haben - davon acht Jahre in den letzten zehn Jahren.
6. Angestellte in Altersteilzeit, die vor 1952 geboren wurden können ebenfalls frühestens ab 63 in Rente gehen. Den Jahrgängen 1952 und jünger wird diese Rente nicht mehr gezahlt. Hier gilt: Sie müssen seit mindestens 24 Monaten in Altersteilzeit arbeiten und 15 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, davon acht in den letzten zehn Jahren.
7. Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit wird in der Regel nur auf Zeit und längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Dabei werden Renten wegen voller und teilweiser Erwerbsminderung unabhängig vom Alter geleistet. Die sogenannte 'Berufsunfähigkeitsrente' wurde abgeschafft und kann nur noch von Versicherten in Anspruch genommen werden, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Alle Jüngeren sollten das Risiko der Berufsunfähigkeit auf jeden Fall privat absichern. Erwerbsminderungsrenten werden nur bewilligt, wenn ein Versicherter wegen einer Krankheit oder Behinderung voll oder teilweise erwerbsgemindert oder berufsunfähig geworden ist. Dazu muss zur Begründung des Versicherungsschutzes die allgemeine Wartezeit von mindestens 60 Monaten - 36 davon in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung - erfüllt sein.
Aber egal, zu welcher dieser Gruppen Sie möglicherweise gehören: In jedem Fall wird die monatliche Rente gekürzt, wenn Sie vor Ihrem 65. Geburtstag mit dem Arbeiten aufhören. Und zwar bis zum Ende des Lebens. Konkret heißt das: Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, bekommen Sie 0,3 Prozent weniger. Bei Schwerbehinderung ist diese Kürzung allerdings bei 10,8 Prozent gedeckelt, langjährige Versicherte ab 63 Jahren müssen Einbußen von maximal 14,4 Prozent verkraften.
Beispiel: Wenn eine Frau, die 35 Jahre lang eingezahlt hat, an Ihrem 61. Geburtstag - also 48 Monate früher - in Rente gehen will, werden die monatlichen Zahlungen um 14,4 Prozent (48 mal 0,3 Prozent) gekürzt.
Wegen der hohen Abzüge macht es in den meisten Fällen daher keinen Sinn, die frühere Rente zu beantragen. Stattdessen können Sie ihren Arbeitsvertrag auf Teilzeit umstellen. Das können Sie ab sechs Monaten Festanstellung tun. Dann sinkt die Rente zwar auch ein bisschen, jedoch nicht so stark, als wenn Sie gar nicht einzahlen.
Wer früher in den Ruhestand gehen möchte und in keine der genannten Gruppen fällt, dem bleibt nur die private Vorsorge. Hier lohnt sich eine kurze Rechnung, um Ernüchterung zu schaffen: Wenn Sie Ihren Lebensunterhalt auf monatlich 1.200 Euro festlegen und mit 60 aufhören möchten zu arbeiten, dann müssen Sie unterm Strich 72.000 Euro Eigenkapital angespart haben, um die Versorgungslücke zu decken. Das ist durchaus realistisch, wenn Sie es schaffen, 40 Jahre 150 Euro im Monat zurückzulegen.
Auch die so genannte Altersteilzeit gibt es seit 2012 nicht mehr. Allerdings bieten manche Arbeitgeber ähnliche Modelle an. Einfach mal bei der Personalabteilung anfragen.