21-Jähriger soll Flaschen auf Polizisten geworfen haben
Opernplatz-Randalierer vor Gericht freigesprochen
Party mit tausenden Menschen eskalierte
Der Frankfurter Opernplatz hatte sich vergangenen Sommer zur Partyzone unter freiem Himmel entwickelt. Tausende Menschen feierten erst friedlich, bis die Stimmung kippte. Die Bilanz der Krawalle im Juli: Fünf verletzte Polizisten, zerstörte Bushaltestellen, ein Schaden von rund 14.000 Euro und weltweite Schlagzeilen. Doch insgesamt sieben Randalierer wurden geschnappt. Einer von ihnen muss sich heute vor dem Frankfurter Amtsgericht verantworten.
Angeklagter suchte Schutz in Menschenmenge
Der 21 Jahre alte Angeklagte soll mit zwei Glasflaschen auf Polizeibeamte geworfen haben. Obwohl er sich in einer Meute von rund 300 Angreifern versteckte, konnten die Ermittler den jungen Mann ausfindig machen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm für die Aktion schweren Landfriedensbruch vor.
Ein Angreifer, der eine Wodkaflasche geworfen hatte, wurde bereits verurteilt
Beim ersten Prozess gegen die Opernplatz-Randalierer vergangenen Februar wurde ein 20-Jähriger bereits zu 50 gemeinnützigen Arbeitsstunden verurteilt. Außerdem musste er 500 Euro an die Frankfurter Kinderhilfe spenden und die Biografie einer Polizistin lesen. Beim Prozess gab er damals zu betrunken unter anderem eine Wodkaflasche in Richtung der Beamten geworfen zu haben.
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Angeklagter wird freigesprochen
Das Amtsgericht Frankfurt hat den Angeklagten vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs freigesprochen. Nach Auffassung des Richters und des Anklagevertreters ließ es sich am Montag nicht nachweisen, dass der Mann bei einer größeren Auseinandersetzung auf dem Frankfurter Opernplatz Beamte mit Glasflaschen beworfen hatte. Ursache für den Freispruch war insbesondere die Videoaufzeichnung, die Zweifel an der Identität des Flaschenwerfers hinterließen. So seien Unterschiede an der Kleidung festzustellen, hieß es im Urteil. Auch Zeugen konnten keine stichhaltigen Hinweise auf den Täter geben. Der 21-Jährige hatte vor Gericht zugegeben, in jener Nacht auf dem Opernplatz gewesen zu sein. Mit den Flaschenwürfen aber habe er nichts zu tun. Das Urteil dürfte in Kürze rechtskräftig werden - auch die Staatsanwaltschaft hatte sich für den Freispruch ausgesprochen. (dpa/bch)