12.000 Euro Strafe

Geschäftsmann handelte mit gefälschter Babymilch

Mutter füttert Kind mit Babymilch
Die Babymilch, die der Mann verkaufen wollte, war nicht für den Verzehr geeignet.
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Kurz vor dem Vertrieb gestoppt

Weil er größere Mengen an gefälschtem Babymilchpulver weiterverkauft hat, muss ein 43 Jahre alter Geschäftsmann 12.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Mit dieser Geldauflage wurde das Strafverfahren am Montag vom Amtsgericht Frankfurt „wegen geringer Schuld" eingestellt. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten Betrug zur Last gelegt. Das Pulver hat keine gesundheitlichen Schäden hinterlassen, weil es schließlich nicht an Verbraucher verkauft wurde.

"Zum Verzehr ungeeignet"

Der Kaufmann hatte die 22 Paletten mit 9.900 Packungen Milchpulver 2017 für 90.000 Euro in Polen erworben und für 110.000 Euro in Deutschland weiterverkauft – via Internethandel. Beim Einkauf überzeugte er sich offenbar nicht davon, ob in den mit dem Schriftzug eines Markenherstellers versehenen Packungen tatsächlich das Milchpulver war.

Laut Anklage handelte es sich um eine "zum Verzehr ungeeignete" Mischung aus weißem Pulver und schwarzen Körnern. Der Käufer, der es von dem 43-Jährigen erwarb, bemerkte dies – und verkaufte das Pulver schließlich nicht.

Der 43-jährige Kaufmann gab vor Gericht an, von der Fälschung nichts gewusst zu haben. Weil Gericht und Staatsanwaltschaft Zweifel hegten, ihm einen Vorsatz nachweisen zu können, entschied man sich schließlich zur Einstellung des Verfahrens.